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Berlin (ots) - Das vom Bundeskabinett verabschiedete Kraftstoffmaßnahmenpaket
führt zu Rechtsunsicherheit für eine gesamte Branche und ist
verfassungsrechtlich bedenklich. Davor warnen die Verbände en2x -
Wirtschaftsverband Fuels und Energie, die Allianz für Mobilität und Energie
afm+e, der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher
Mineralölhändler (bft) sowie der MEW Mittelständische Energiewirtschaft
Deutschland.
Wir haben es in der anhaltenden Iran-Krise geschafft, trotz erschwerter
Versorgungslage die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verlässlich
mit Kraftstoffen und weiteren Mineralölprodukten zu beliefern. Überhöhte Preise
gab und gibt es dabei nicht. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung
ist daher für uns nicht nachvollziehbar und stellt einen ungerechtfertigten
Eingriff des Staates in den Markt dar.
So ist aus Sicht der Branche die geplante Einführung einer faktischen
Beweislastumkehr zulasten der Unternehmen bei steigenden Preisen ein Bruch mit
dem geltenden Wettbewerbsrecht. Es würde eine gesetzliche "Schuldvermutung"
zulasten der auf dem Kraftstoffmarkt tätigen Unternehmen darstellen. Weder für
andere Branchen noch im internationalen Vergleich gibt es dafür ein Vorbild. Das
Bundeskartellamt hat in seiner Untersuchung von Raffinerien und
Kraftstoffgroßhandel keinen Missbrauch feststellen können.
Gesetz würde zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen führen
Die neue Missbrauchsaufsicht soll zudem eine weitreichende Kosten- und
Preiskontrolle beinhalten, bei der die Unternehmen die Beweislast für die
Angemessenheit ihrer über das Marktübliche hinausgehenden Kosten haben. Der
Kraftstoffmarkt ist durch dynamischen Wettbewerb und Marktteilnehmer mit sehr
unterschiedlichen Geschäftsmodellen geprägt. Wie eine "unangemessene
Kostenüberschreitung" im Kraftstoffbereich zu bestimmen wäre, bleibt völlig
unklar, was zu erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheiten für die
Unternehmen führt: Welche Kosten sind relevant? Welche Vergleichsmaßstäbe sollen
gelten, wenn die Kostenstrukturen der Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts
gar nicht bekannt werden dürfen?
Diese offenen Punkte zeigen eindeutig, dass das neu vorgeschlagene Instrument,
das es bislang nur für den völlig anders funktionierenden Strommarkt gibt, auf
den Kraftstoffmarkt nicht anwendbar ist. Die allgemeine Missbrauchsaufsicht und
das Abhilfeverfahren bieten bereits heute wirksame Instrumente, um
marktübergreifende Wettbewerbsprobleme anzugehen. Hinzu kommt ein
unverhältnismäßig hoher Dokumentations- und Berichtsaufwand.
Zusätzlich halten wir eine geplante Änderung für hochbedenklich, wonach eine
Entflechtung auch von Unternehmen möglich sein soll, die sich nicht nur
kartellrechtskonform verhalten, sondern noch nicht einmal einen Anteil an einer
Wettbewerbsstörung hatten. Das wird für die gesamte deutsche Wirtschaft relevant
sein. Dies hat das Potenzial, das Vertrauen in die Verlässlichkeit in geltendes
Wettbewerbsrecht und damit in den Rechtsstaat insgesamt zu schwächen.
Bestehende Regelung sorgt bereits für Transparenz und Wettbewerb
Ende 2013 wurde mit der Markttransparenzstelle beim Kartellamt bereits ein
Instrument geschaffen, bei dem jede Preisänderung an einer Tankstelle sofort zu
melden ist. Das damit verbundene Ziel, unzulässige Preisgestaltung aufzudecken,
Preiswettbewerb zu fördern und Transparenz zu schaffen, wurde vollumfänglich
erreicht. Zudem enthält das Wettbewerbsgesetz schon heute einen
Instrumentenkasten, mit dem Missbrauch im Fall des Falles geahndet werden kann.
Eine neue Missbrauchsklausel ist somit nicht erforderlich.
Tankstellengesellschaften ebenso wie der Mineralöl-Mittelstand müssen die
Versorgung von Wirtschaft und Verbrauchern weiterhin sicherstellen können. Hier
erfüllt freie Preisbildung im Wettbewerb eine wichtige Steuerungsfunktion gerade
im Fall einer Verknappung. Wer die Menschen wirklich entlasten will, muss über
staatliche Preisbestandteile sprechen. Mehr als die Hälfte des Dieselpreises
besteht aus Steuern, Abgaben und anderen regulierungsbedingten Kosten, beim
Benzin sind es sogar zwei Drittel.
Thomas Johannsen, Geschäftsführer MEW
Daniel Kaddik, Hauptgeschäftsführer bft
Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x
Dr. Hans Wenck, Geschäftsführer afm+e
Pressekontakt:
Rainer Diederichs, Alexander von Gersdorff
en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.
Georgenstraße 24
10117 Berlin
mailto:presse@en2x.de; http://www.en2x.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/159634/6239479
OTS: en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.
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