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Berlin (ots) - "Die Honorarkürzung zulasten der psychotherapeutischen Versorgung
ist skandalös. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt daher die
Ankündigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gegen den Beschluss
des Erweiterten Bewertungsausschusses den Klageweg zu beschreiten", betont Dr.
Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.
Hintergrund ist, dass aufgrund der Forderung des GKV-Spitzenverbands die
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent
abgesenkt werden soll. Das hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März
2026 gegen die Stimmen der KBV entschieden. Die KBV hat nun angekündigt, gegen
diese Entscheidung zu klagen.
"Mit den Honorarkürzungen wird eine pauschale Abwertung der ambulanten
Versorgung vorgenommen. Es ist falsch, den Rotstift ausgerechnet an der
ambulanten Versorgung anzusetzen, die hocheffizient ist, stark auf
freiberuflicher Initiative basiert und für die Menschen vor Ort da ist. Die
vertragsärztliche Versorgung zählt nicht zu den Kostentreibern in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade einmal 16 Prozent der Ausgaben werden
für die Behandlung von 97 Prozent aller Behandlungsfälle ausgegeben", so Benecke
weiter.
Hier wird zulasten der psychisch erkrankten Patient*innen gespart, die sich am
wenigsten dagegen wehren können. Und es ist zugleich ein Ausdruck fehlender
Wertschätzung für die "sprechende" Medizin. Für Patient*innen und
Psychotherapeut*innen ist das ein schlechtes Signal.
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Ulrike Florian
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