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Osnabrück (ots) - Im Rechtsstreit gegen Fluggesellschaften wegen hoher
Handgepäck-Gebühren haben Deutschlands Verbraucherschützer einen ersten Erfolg
erzielt: Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die spanische Billig-Airline Vueling statt.
Das Gericht untersagte dem Unternehmen, nur ein kostenloses Gepäckstück mit den
Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zuzulassen und für jedes weitere Stück Geld zu
verlangen. Das Urteil liegt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz,
Montagsausgabe) vor.
Der vzbv sieht sich durch das Urteil just vor dem Auftakt neuer EU-Verhandlungen
über Änderungen der Passagierrechte gestärkt. "Nach EU-Recht sind
Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu
befördern", sagte Vorständin Ramona Popp zu "noz". "Dagegen verstoßen viele
Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne
Preisaufschlag zulassen." Schon, wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine
Handtasche in die Kabine mitnehmen wollten, zahlten sie oft drauf. Der vzbv hat
auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch
aus.
In der Begründung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass
Handgepäck "unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung sei, für den "kein
Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen
Anforderungen entsprechen". Die Beschränkung auf nur ein kleines Handgepäckstück
halten die Richter daher für unzulässig.
An diesem Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament,
EU-Kommission und Mitgliedstaaten über eine Revision der Fluggastrechte. Die
Regierungen haben einen ersten Vorschlag des Parlaments abgelehnt.
Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr, günstige Tickets
anzubieten, dann aber an der Gepäckbeförderung zu verdienen.
"Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig,
führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren", sagte
vzbv-Chefin Pop zu "noz". "Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches
Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern
Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein."
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