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WIESBADEN (ots) -
- 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien
- Mit insgesamt rund 221 500 Betroffenen 3 % mehr als 2023
- Herkunftsfamilien: Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend
Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und
knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche
oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf.
Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle
gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in
Folge (2023: +4 %).
Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals
unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme
durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder -
seltener - in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im
Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt
wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter
Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von
ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in
Pflegefamilien.
Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend
Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden,
waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von
ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in
Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung.
Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren "Careleaver", also junge
Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein
selbstständiges Leben.
Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) - und damit
besonders häufig - alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der
Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in
weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen
- zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise - war die
Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt
endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die
Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war
als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.
Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte
Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls
Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer
Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 %
der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa
infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines
Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz
der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische
Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die
Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle
Gewalt (13 %).
Methodische Hinweise:
Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34
des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33
SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern
minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben
(§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht
auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare
Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle
alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder
im Laufe des Jahres beendet wurden.
Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des
Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der
Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur
Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.
Weitere Informationen:
Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung,
Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge
Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank
GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite "Hilfe zur Erziehung und
Angebote der Jugendarbeit" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
verfügbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Kinder- und Jugendhilfe, Bundeselterngeld
Telefon: +49 611 75 8231
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6240976
OTS: Statistisches Bundesamt
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