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München (ots) - Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung
der Bayerischen Wirtschaft e. V.
"Die vbw begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Klage der
Deutschen Umwelthilfe abzuweisen. Das Urteil schafft Klarheit. Klimaschutz ist
eine zentrale politische Aufgabe . Seine Ausgestaltung - insbesondere die
Festlegung von Emissionszielen, Transformationspfaden und Instrumenten zur
Zielerreichung - obliegt dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber.
Der BGH bestätigt damit die Urteile der Vorinstanzen in München und Stuttgart:
Weitergehende Produktions- oder Vertriebsverbote - im aktuellen Fall von
Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren - können nicht im Einzelfall zivilrechtlich
gegen Unternehmen durchgesetzt werden, die geltende gesetzliche Vorgaben
einhalten. Mit seiner Bewertung stärkt der BGH die Rechtssicherheit und damit
zugleich die Planbarkeit von Investitionen . Beides sind zentrale
Voraussetzungen einer erfolgreichen industriellen Transformation.
Für die Wirtschaft ist entscheidend, dass Klimaziele in klaren, europaweit
abgestimmten Regelwerken umgesetzt werden. Transformation braucht verlässliche
Rahmenbedingungen , keine zusätzliche Rechtsunsicherheit durch zivilrechtliche
Einzelfallentscheidungen."
Pressekontakt:
Antje Zientek, Tel. +49 (0)89-551 78-276, E-Mail:
mailto:antje.zientek@vbw-bayern.de
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OTS: vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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