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Berlin (ots) - Die Ombudsfrau des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen
e. V., Sonja Steffen, hat in Berlin die BDIU-Beschwerdebilanz für das Jahr 2025
vorgelegt. Mit 1.840 Beschwerden ist die absolute Zahl gegenüber dem Vorjahr
(1.510) zwar gestiegen. Aber bei einem Anstieg der neuen Inkassoverfahren auf 39
Millionen (17 Prozent) verlaufe die Entwicklung offenbar proportional,
interpretierte Steffen die Zahlen der jüngsten Beschwerdebilanz. Wie im Vorjahr
kommen auch 2025 zwei berechtigte Beschwerden auf eine Million Fälle.
"In allen Branchen passieren Fehler. Auch im Inkasso. Aber derartig konstant
niedrige Quoten zeigen deutlich, dass für weitere Regulierungsideen keine
Veranlassung besteht", zieht die Rechtsanwältin und ehemalige SPD-Abgeordnete
ihr Fazit. Vermutlich sei das auch auf die gute Arbeit der Inkasso-Aufsicht und
den verbandseigenen Verhaltenskodex ( Code of Conduct) zurückzuführen. Wo Fehler
passieren, bietet der BDIU ein leicht zugängliches Beschwerde- und
Schlichtungsverfahren an, das von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern
genutzt wird, um für sich zu klären, wie man zum Beispiel überprüfen kann, ob
ein Inkasso-Schreiben echt ist, welche Betrugsmaschen gerade kursieren oder ob
die Höhe der Inkassokosten tatsächlich berechtigt ist.
Auch aus Sicht der Verbandsführung ist die 2025er-Bilanz eine Bestätigung der
insgesamt guten Arbeit. Das zeigt sich gerade, wenn die Beschwerdekategorien
genauer betrachtet werden. Eingaben zu materiellrechtlichen Fragen waren am
häufigsten, aber nur 18 der 487 Beschwerden waren berechtigt. "Grundsätzlich ist
es nicht ungewöhnlich, dass kontaktierte Personen die geltend gemachte Forderung
für unberechtigt halten. Das allein bedeutet noch nicht, dass ein
Inkassoverfahren unzulässig wäre, denn auch rechtlich bestrittene Forderungen
dürfen grundsätzlich bearbeitet werden. Die Mitglieder des BDIU haben sich
jedoch verpflichtet, Einwände sorgfältig zu prüfen und das Inkassoverfahren
einzustellen, wenn sich die Einwände als berechtigt erweisen." erklärt Steffen.
Identitätsverwechslungen und Identitätsklau
Lediglich beim Thema Identitätsverwechslung und Identitätsdiebstahl gab es
relativ betrachtet mehr berechtigte Beschwerden. Von 49 Eingaben wurde in 25
Fällen tatsächlich versehentlich die falsche Person vom Inkassodienstleister
kontaktiert. Der Fehler konnte jedoch schnell aufgeklärt werden. "Den Ärger der
Menschen, die fälschlicherweise von einem Inkassodienstleister kontaktiert
werden, kann ich verstehen", sagt die Ombudsfrau. Aber das geschehe nicht in
böser Absicht. "Vielmehr geht es entweder um eine Verwechslung oder um Betrug,
wenn die Identität eines Menschen kriminell missbraucht wird. Dann hilft es,
unverzüglich den Kontakt zum Inkassounternehmen zu suchen, um den Fall schnell
zu klären."
Die Interpretation dieser Zahlen habe daher zwei Ebenen, stellt Sonja Steffen
fest. Zum einen lasse sich die kriminelle Energie von Identitätsdieben nicht
durch den Verband oder seine Mitgliedsunternehmen ausschalten. Bei den
Verwechslungen sei aber doch zu überlegen, ob nicht auch der Datenschutz seinen
Teil zum Problem beitrage. Steffen: "Die Branche verbessert seit Jahren die
Prozesse, um Verwechslungen zu vermeiden und Identitätsdiebstähle schnell
aufzuklären. Aus meiner Sicht sollte daher darüber nachgedacht werden, wie die
DSGVO auch in diesem Sinne verbraucherfreundlicher werden kann."
Grenzen der verbandlichen Selbstkontrolle
Die Handlungsfähigkeit der BDIU-Ombudsstelle ist jedoch auf die
Mitgliedsunternehmen begrenzt. Im Konfliktfall durchsetzungs- und sanktionsfähig
sind BDIU und Ombudsstelle gegenüber den mehr als 400 im Verband organisierten
Unternehmen. Sie alle haben sich verpflichtet, neben den gesetzlichen Vorgaben
auch den verbandseigenen Code of Conduct einzuhalten. Und das funktioniert
offenbar sehr gut.
Einmal im Jahr, berichtet Sonja Steffen, tausche sich die Ombudsstelle mit
Schuldnerberatungen und Verbraucherschutzorganisationen aus und es sei sicher
kein Zufall, dass BDIU-Mitglieder dabei eher selten zum Thema würden: "Meist
geht es um Firmen, die nicht im BDIU sind, und um Versuche, überhöhte Kosten
oder ganz und gar unberechtigte Forderungen beizutreiben." Hier sei das
Bundesamt für Justiz als zentrale Aufsicht über den Inkassomarkt gefragt. Sie
hoffe, sagt Steffen, dass die Behörde zukünftig hinreichend gut finanziell
ausgestattet werde, um ihrem Auftrag noch effizienter nachkommen zu können. Dass
dabei die BDIU-Unternehmen wohl kaum ins Visier geraten würden, ließe sich eben
auch an der extrem niedrigen Beschwerdequote ablesen: "Die schwarzen Schafe muss
man sicher woanders suchen."
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der
Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450
Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in
Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million
Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa
15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden
Euro aus mehr als 39 Millionen Forderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück.
In knapp 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle
Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als
auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband,
weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA
(Federation of European National Collection Associations) und als Partner des
US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites
Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.
Pressekontakt:
Pressesprecher:
Jens Kellersmann
+49 155 602 849 70
mailto:jens.kellersmann@inkasso.de
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 55
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/36376/6241662
OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU
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