|
Berlin (ots) - "Der jüngste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist ein
wichtiger Baustein, um für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen eine
nahtlose ambulante Weiterbehandlung nach einem stationären Aufenthalt zu
erleichtern", sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Bei den ersten Wochen nach Entlassung aus
dem Krankenhaus handelt es sich um eine besonders vulnerable Phase, in der es zu
Symptomverschlechterungen, Rückfällen und gar Rehospitalisierungen kommen kann.
Eine unmittelbare ambulante psychotherapeutische oder psychiatrische
Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich mindern. Die Durchführung
probatorischer Sitzungen noch während des Krankenhausaufenthaltes erlaubt einen
bruchlosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung."
Probatorische Sitzungen können künftig bereits während einer
Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt
werden. Diese Änderung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Gemeinsame
Bundesausschuss in seiner Sitzung am 19. März 2026 beschlossen.
Bislang war die Durchführung probatorischer Sitzungen während einer
Krankenhausbehandlung regelhaft nur in den Räumlichkeiten des Krankenhauses
zulässig. Eine Ausnahme davon bildeten lediglich die schwer psychisch erkrankten
Patient*innen, die im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung nach der
KSVPsych-Richtlinie versorgt werden. Bei ihnen war die Durchführung
probatorischer Sitzungen auch in der vertragspsychotherapeutischen Praxis
zulässig. Aufgrund der räumlichen Distanz psychotherapeutischer Praxen zum
behandelnden Krankenhaus ist die Durchführung probatorischer Sitzungen in den
Räumlichkeiten des Krankenhauses für viele Psychotherapeut*innen im Praxisalltag
oft nur begrenzt umsetzbar. Die Durchführung von probatorischen Sitzungen ist
jedoch nach einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung auch per
Videobehandlung möglich und dadurch für Patient*innen wie für die
niedergelassenen Psychotherapeut*innen während der Krankenhausbehandlung
leichter umzusetzen.
Darüber hinaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss Anpassungen der
Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die eine Digitalisierung des bisher
papiergebundenen Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens ermöglichen sollen.
Die Prozesse sollen auf diese Weise effizienter werden, indem direkte
Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Beteiligten geschaffen werden und
Verzögerungen durch den postalischen Versand entfallen. Eine entsprechende
Forderung hatte die BPtK auch im Kontext der geplanten Entbürokratisierung im
Gesundheitswesen formuliert. Der Beschluss eröffnet den Partner*innen des
Bundesmantelvertrags nun die Möglichkeit, die erforderlichen Schritte für eine
Digitalisierung dieser Prozesse voranzutreiben.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 - 21
E-Mail: mailto:presse@bptk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/174442/6242186
OTS: Bundespsychotherapeutenkammer
|