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Berlin (ots) -
- Rechtlicher Vermerk im Auftrag der DUH zeigt: Textilhersteller müssen
Maßnahmen für Abfallvermeidung finanzieren, damit Textilwende gelingt
- Explosion der Textilabfälle durch Fast Fashion: In Deutschland werden 55
Prozent mehr Kleidung weggeworfen als noch vor zehn Jahren
- DUH stellt fünf Forderungen an Umweltminister Schneider, um Fast Fashion über
verbindliche Herstellerverpflichtung unwirtschaftlich zu machen
Damit die Textilwende in Deutschland gelingt, müssen Hersteller Maßnahmen für
weniger Textilabfälle finanzieren. Das bestätigt ein rechtlicher Vermerk im
Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur umzusetzenden Erweiterten
Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. Die DUH fordert deshalb von
Bundesumweltminister Schneider die Einrichtung eines Transformationsfonds, der
sich aus 20 Prozent der EPR-Beiträge speist und flächendeckende
verbraucherfreundliche Angebote für Leihen, Tauschen, Reparatur und
Second-Hand-Kleidung fördert. Nur so kann die Überproduktion von Textilien
gestoppt und der strukturelle Wettbewerbsvorteil von fossilen
Fast-Fashion-Geschäftsmodellen gebrochen werden.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Überquellende Kleidercontainer
vor der eigenen Haustür und mit Textilien überschwemmte Strände in Ghana zeigen
deutlich: Die fossile Textilüberproduktion hat ein dramatisches Ausmaß erreicht.
In Deutschland werden 55 Prozent mehr Kleidung weggeworfen als noch vor zehn
Jahren. Umweltminister Schneider muss handeln und Fast-Fashion-Praktiken bei der
bevorstehenden Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung ein für alle
Mal beenden. Die Hersteller die Kosten für die Sammlung und das Recycling tragen
zu lassen, reicht nicht aus - wir brauchen deutlich weniger Neuproduktion. Das
Leihen, Tauschen und Reparieren von Kleidung muss so zugänglich und
erschwinglich sein wie Bikesharing in unseren Städten. Mindestens 20 Prozent der
Herstellerbeiträge sollten dafür in einen Transformationsfonds fließen. Nur so
schaffen es Geschäftsmodelle aus der Öko-Nische endlich in die breite und
lukrative Anwendung."
Konkret fordert die DUH von Umweltminister Carsten Schneider bei der
bevorstehenden Ausgestaltung der EPR die Umsetzung folgender fünf Maßnahmen:
1. Verpflichtende Umweltziele für weniger Textilabfälle und hochwertiges
Recycling
2. Wirksame finanzielle Anreize für langlebige und recyclingfähige Kleidung
3. Einen Transformationsfonds zur Förderung zirkulärer Geschäftsmodelle
4. Volle finanzielle Verantwortung für die Hersteller, die gesamten Kosten für
Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung, Recycling und die notwendige
Infrastruktur zu tragen, auch für Online-Marktplätze und Hersteller mit Sitz
im Ausland
5. Transparente und inklusive Steuerung der Herstellerorganisationen, in der
neben Herstellern auch Kommunen, Sammler, Recycler, Sozialunternehmen,
Anbieter zirkulärer Geschäftsmodelle, Umwelt- und Verbraucherorganisationen
und Vertreter der Importländer gebrauchter Textilien verbindliche
Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte haben
Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft der DUH: " Die
EPR-Beiträge der Hersteller müssen sich klar danach richten, wie
umweltfreundlich ihre Produkte sind. Modemarken dürfen die Kosten für ihre Flut
an Plastik-Einweg-Klamotten nicht mehr auf unsere Umwelt auslagern. Frankreich
macht es mit einer Strafzahlung für klima- und umweltschädliche
Fast-Fashion-Artikel längst vor, während für langlebige, reparierbare und gut
recyclingfähige Kleidung weniger Beiträge gezahlt werden müssen.
Onlineplattformen wie Shein, Temu und Amazon müssen außerdem für die Textilien
haften, die über ihre Marktplätze verkauft werden. Die Anbieter können sich
sonst weiter vor ihrer Verantwortung drücken. Wir haben das Recht auf
ungefährliche und faire Mode."
Hintergrund:
Die EU-Richtlinie (EU) 2025/1892 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein System
zur EPR einzuführen. Auch Deutschland muss so ein System bis Sommer 2027
aufsetzen. Mithilfe von EPR-Systemen will die EU die erheblichen Ressourcen- und
Klimabelastungen der Textilindustrie eindämmen, die europaweit auf Platz fünf
der emissions- und rohstoffintensivsten Branchen liegt. Rund 70 Prozent der
Textilien bestehen aus fossilen Kunstfasern. In Deutschland wurden 2023 rund
175.000 Tonnen Textilabfälle gesammelt - das sind 55 Prozent mehr als vor zehn
Jahren.
Links:
- DUH-Forderungen für eine wirksame EPR-Gesetzgebung und der rechtliche Vermerk
zur Verwendung von EPR-Mitteln für zirkuläre Geschäftsmodelle:
https://l.duh.de/p260324
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft
0151 16022261, mailto:wohlgemuth@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6242228
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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