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Berlin (ots) - Die AOK begrüßt die Initiative der Grünen-Bundestagsfraktion für
eine Reform des Patientenrechtegesetzes. Auf Antrag der Grünen findet zu diesem
Thema heute eine Anhörung des Gesundheitsausschusses statt, zu der die AOK eine
Stellungnahme vorgelegt hat. Den Handlungsbedarf macht die Vorständin des
AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, deutlich:
"Seit mehr als 25 Jahren beraten spezialisierte Teams der elf AOKs Versicherte,
die einen Behandlungs- oder Pflegefehler vermuten. Aus dieser Arbeit wissen wir,
dass viele Betroffene aufgrund langer Verfahrensdauern, der damit verbundenen
psychischen Belastungen, der hohen Kosten oder wegen des ungewissen Ausgangs auf
die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.
Entscheidend ist vor allem die hohe Beweislast für geschädigte Patientinnen und
Patienten. Sie müssen nach wie vor nicht nur den Fehler und den entstandenen
Schaden nachweisen, sondern auch, dass der Fehler die Ursache für den Schaden
war. Das ist eine kaum überwindbare Hürde. Daher brauchen wir dringend
Beweiserleichterungen für die Betroffenen. Auch die Möglichkeiten zur
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen müssen verbessert werden - zum
Beispiel durch den Ausbau von verpflichtenden Haftpflichtversicherungen.
Trotz vieler Versprechungen und Ankündigungen hat auch die aktuelle Koalition
noch keinen Entwurf für das Patientenrechtegesetz 2.0 vorgelegt. Deshalb muss
die Bundesregierung jetzt möglichst schnell vom Reden ins Handeln kommen. Was zu
tun ist, hat die AOK-Gemeinschaft in ihrem Positionspapier zur Weiterentwicklung
des Patientenrechtegesetzes formuliert."
Zur Stellungnahme des AOK-BV: https://ots.de/Gy0BRO
Zum Positionspapier Patientenrechte: https://ots.de/LakYBx
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/8697/6243080
OTS: AOK-Bundesverband
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