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Leipzig/Dresden (ots) - Keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe: bereits
dritte unbegründete Klage von Dr. Ansay
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage von Dr. Ansay gegen die Grünhorn
Service GmbH vollständig abgewiesen (Az. OLG Dresden: 14 U 979/25). Denn
angesichts seines eigenen Verhaltens ist Dr. Ansay weder klagebefugt noch sind
die gegen Grünhorn erhobenen Vorwürfe inhaltlich zutreffend oder berechtigt.
Gericht stellt fehlende zustellfähige Anschrift des Klägers fest
Im Verlauf der mündlichen Verhandlung stellte sich heraus, dass Dr. Ansay über
eine Adresse auf Malta operiert, bei der es sich nach den Feststellungen des
Gerichts um eine Briefkastenadresse und nicht um eine zustellfähige Anschrift
handelt. Eine solche Anschrift ist jedoch Voraussetzung, um gerichtliche
Verfahren in Deutschland ordnungsgemäß führen zu können.
Ausgehend hiervon steht nun der Vorwurf im Raum, dass sich das Vorgehen von Dr.
Ansay als rechtsmissbräuchlich darstellen könnte. Dies wird im Nachgang
rechtlich zu bewerten sein.
Gericht sieht keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe
Darüber hinaus äußerte sich der Senat im Verlauf des letzten Verhandlungstages
auch zu den inhaltlichen Vorwürfen gegen Grünhorn. Nach Einschätzung des
Gerichts bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer unzulässigen
Rezeptzuweisung gekommen sei oder dass irreführende Abrechnungen vorgenommen
worden seien.
Das Verfahren richtete sich gegen die Grünhorn Service GmbH. Ein inhaltlich
gleichgelagertes Verfahren gegen die Grünhorn Apotheke Leipzig (Apotheke im PC
Leipzig), das denselben Sachverhalt betraf, war bereits zuvor entschieden
worden: Am 31. Juli 2025 wurde die Klage auch in diesem Verfahren zugunsten der
Apotheke abgewiesen.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden", erklärt Stefan
Fritsch, CEO der Grünhorn Gruppe. "Sie bestätigt unsere Auffassung, dass die
gegen uns erhobenen Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind und dass wir
unsere Angebote transparent, rechtskonform und im Interesse der Patientinnen und
Patienten betreiben."
Für Grünhorn ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für Rechtssicherheit und
fairen Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen. Das Urteil vom 24. März 2026
ist rechtskräftig.
Über Grünhorn
Grünhorn ist die Dachmarke für das größte deutsche Cannabis-Netzwerk und wurde
2020 in Leipzig gegründet. Dazu zählen die größte Onlineversand-Apotheke für
Cannabis, gruenhorn.de (deckt 20% des Cannabis-Volumens ab), die Schurer Pharma
& Kosmetik GmbH, ein Anbieter automatisierter Fulfillment- und
Logistikdienstleistungen für Cannabis-führende Apotheken, sowie die canymed
GmbH, ein deutschlandweit tätiger pharmazeutischer Großhändler für medizinisches
Cannabis. Als führende Cannabis-Gesundheitsmarke steht Grünhorn für hochwertige
und innovative Produkte und Forschung im Bereich medizinisches Cannabis.
Pressekontakt:
Grünhorn Service GmbH
Permoserstraße 19
04318 Leipzig
E-Mail: mailto:presse@gruenhorn.de
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