|
Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das von der
Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm als unzureichend und
rechtswidrig. Trotz einer Klimaschutzlücke und dringendem Handlungsbedarf gerade
in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landwirtschaft und Landnutzung legt die
Bundesregierung kein Programm vor, das die gesetzlichen Klimaziele realistisch
erreicht. Laut Expertenrat weist das Klimaschutzprogramm erhebliche Mängel auf:
So sei ein wesentlicher Anteil der Maßnahmen und deren Einsparpotential nicht
nachvollziehbar, die Bundesregierung rechne mit veralteten Prognosen und
überschätze die Einsparwirkungen ihrer Maßnahmen. Die DUH beantragt daher im
laufenden Vollstreckungsverfahren für den Klimaschutz im Bereich der Land- und
Forstwirtschaft nun die Androhung von Zwangsgeld und wird ein weiteres
Vollstreckungsverfahren aufgrund des vor dem Bundesverwaltungsgericht am 29.
Januar 2026 gewonnenen Urteils einleiten - sollte die Bundesregierung nicht das
auch nach Ansicht des Expertenrats unzureichende Klimaschutzprogramm
nachbessern. Zudem wird die DUH eine neue Klimaschutzklage gegen die
Bundesregierung erheben auf Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2040.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit Taschenspielertricks lassen
sich die Klimaziele nicht erreichen. Im vergangenen Jahr ist der Rückgang der
Klimagasemissionen zum Stillstand gekommen. Im Verkehrs- und Gebäudebereich
steigen die Emissionen sogar an. Wir werden zusätzliche Maßnahmen wie ein
Tempolimit und Stopp der Subventionierung von Dieselkraftstoff und
Verbrenner-Pkw im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens sowie einer neuen
Klimaklage durchsetzen, sollte die Bundesregierung diesen Plan nicht kurzfristig
nachbessern. Statt Recht und Gesetz zu befolgen und die vom
Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klimaziele einzuhalten, schützt sie mit
diesem Programm die Profitinteressen der fossilen Auto- und Energiekonzerne. Das
ist nichts anderes als fortgesetzter Klimarechtsbruch."
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Das ist klimapolitische
Brandstiftung mit Ansage. Ausgerechnet im Gebäudesektor, in dem die Wärmewende
ohnehin hinterherhinkt, räumt die Bundesregierung das zentrale
Steuerungsinstrument ab. Wer die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes
schleift, sorgt nicht für Entlastung, sondern für mehr Emissionen, mehr
Unsicherheit und am Ende höhere Kosten für alle. Gleichzeitig führen uns globale
Krisen und Kriege drastisch vor Augen, welcher Wahnsinn es wäre, die fossile
Abhängigkeit im Heizungskeller weiter zu zementieren. Die Bundesregierung kann
uns nicht sehenden Auges in steigende Preise und neue Abhängigkeiten treiben.
Das ist kein Politikwechsel, sondern ein Rückschritt auf Kosten von Klima und
Verbrauchern. Was es stattdessen braucht, ist klar: Die 65-Prozent-Regel muss
bleiben, gekoppelt an eine schnelle kommunale Wärmeplanung. Dazu fordern wir
eine gezielte Förderung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie
klare Investitionen in Effizienz, Wärmepumpen und Wärmenetze. Nur so gelingt die
Wärmewende - sozial gerecht, planbar und unabhängig von fossilen Krisen."
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Bereits 2024 wurde
rechtskräftig festgestellt, dass die Bundesregierung im Landnutzungssektor
nachbessern muss. Bis heute ist zu wenig für wirksamen Klimaschutz in unseren
Wäldern, Feldern und Mooren passiert. Deswegen benötigen wir dringend
zusätzliche Investitionen in die Renaturierung kohlenstoffspeichernder
Ökosysteme und naturnahe Wälder. Dass die Bundesregierung eine
Sonderausschreibung für die Windenergie an Land auf den Weg bringen möchte, ist
dagegen ein gutes Signal. Allerdings sind Sonderausschreibungen nutzlos, wenn
der Ausbau der Windenergie, wie von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche
geplant, mit neuen Schikanen und Auflagen für den Netzanschluss
Erneuerbarer-Energien-Anlagen hintenrum wieder ausgebremst wird. Glaubwürdig
wird die Ankündigung neuer Ausschreibungen deshalb erst, wenn der Bundeskanzler
Frau Reiches klima- und verbraucherfeindliche Vorschläge stoppt."
Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH: "Dieses
Klimaschutzprogramm wird eine gerichtliche Überprüfung nicht überleben. Der
Expertenrat hat es bereits verworfen. Die Rechtsfragen sind höchstrichterlich
geklärt. Danach dürfen keine unrealistischen Annahmen zugrunde gelegt werden.
Genau das tut das Klimaschutzprogramm aber."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6243212
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|