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WIESBADEN (ots) -
- Zahl der Leistungsberechtigten über der Altersgrenze nimmt weiter zu, Zahl der
Leistungsberechtigten wegen Erwerbsminderung leicht rückläufig
- Weiterhin hoher Anstieg bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine
Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024.
Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren
Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren.
Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67
Jahre angehoben. Im Dezember 2025 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2
Monaten.
Rund 764 000 Personen hatten im Dezember 2025 die Altersgrenze nach dem SGB XII
erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Von Ende 2024
bis Ende 2025 stieg ihre Zahl um 3,4 % und erreichte damit einen neuen
Höchststand.
Demgegenüber sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung
bei Erwerbsminderung im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % auf
rund 520 000 Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2018.
Diese Personen ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze erhielten die Leistung
aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten
aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum
täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihren bisherigen Höchststand hatte die Zahl
der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im März
2020 mit 539 000 Personen erreicht.
Erneuter Anstieg bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine
Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 99
000 im Dezember 2024 auf insgesamt 109 000 im Dezember 2025 und damit um 9,9 %.
Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung,
fiel aber erneut geringer aus als in den Vorjahren (zuletzt +14,6 % im Dezember
2024 gegenüber Dezember 2023). Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der
Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB
XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bietet
die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151). Die Ergebnisse werden
quartalsweise aktualisiert. Methodische Hinweise enthält der Qualitätsbericht
zur Statistik.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Leistungen der Sozialhilfe
Telefon: +49 611 75 8705
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6243611
OTS: Statistisches Bundesamt
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