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Berlin (ots) - Kehren Beschäftigte aus der Elternzeit wieder in den Job zurück,
brauchen sie mitunter Unterstützung durch den Betrieb. Denn möglicherweise haben
die Unternehmen Prozesse oder Arbeitsabläufe zwischenzeitlich angepasst oder
neue Technologien eingeführt. Für den Betrieb bedeutet das, Rückkehrende gezielt
dabei zu begleiten, sich in veränderte Strukturen und Anforderungen wieder
einzufinden - während sich zugleich der neue Familienalltag erst einmal
einspielen muss. Wie Betriebe vorgehen sollten und wo Sicherheitsbeauftragte
unterstützen können, zeigt ein neuer Beitrag von Arbeit & Gesundheit (https://au
g.dguv.de/gesundheitsschutz/wiedereinstieg-nach-elternzeit-organisieren/) .
Geänderte Arbeitsbedingungen
Nicht selten haben sich die Bedingungen geändert, obwohl die Beschäftigten die
gleiche Tätigkeit ausführen wie zuvor. "In dem Fall ist es zielführend, wenn
Sicherheitsbeauftragte das Gespräch suchen und die entsprechenden Änderungen im
Arbeitsschutz seit Beginn der Elternzeit erläutern", sagt Gerhard Kuntzemann,
Fachmann für Sicherheitsbeauftragte bei der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). Dazu können etwa eine neue persönliche
Schutzausrüstung oder veränderte Schutzkonzepte gehören.
Höheres Unfallrisiko bei übermüdeten Eltern
Mitunter schläft das Kind noch sehr unruhig und weckt die jungen Eltern mehrmals
in der Nacht, sodass diese am nächsten Arbeitstag erschöpft sind. Das kann auch
zu Konzentrationsproblemen führen - die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und
Unfällen steigt. "Machen sich diese Risiken bemerkbar, können
Sicherheitsbeauftragte dies sensibel ansprechen und ein Gespräch mit der
Führungskraft empfehlen", ergänzt Kuntzemann. In einem solchen Gespräch könnten
beide Parteien das Arbeitspensum überprüfen und gegebenenfalls vorübergehend
anpassen.
Schutz für Mütter
Wenn Mütter, die an den Arbeitsplatz zurückkehren, ihr Kind noch stillen, gelten
für sie weiterhin die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Dieses verlangt, dass
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mögliche Gefährdungen für Stillende ermitteln
und diese davor schützen. Dazu kann beispielsweise gehören, dass Betroffene
nicht in Kontakt mit bestimmten Gefahrstoffen kommen dürfen.
Mit diesem und weiteren Themen befasst sich die neue Ausgabe von Arbeit &
Gesundheit (https://aug.dguv.de/magazin/ausgaben/) .
Über Arbeit & Gesundheit
Arbeit & Gesundheit - Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte bietet speziell auf
die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps
für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die
Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die
auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung
erscheint sechsmal im Jahr. Drei Beiträge jeder Ausgabe sind auch in Leichte
Sprache übertragen und über die Website abrufbar.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
mailto:presse@dguv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/100882/6243793
OTS: DGUV Zeitschriften
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