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Berlin (ots) - "Das Europaparlament tut gut daran, die Diskussion um die
EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) fortzusetzen. Es gibt nach wie vor keine
verlässliche Kostenprognose, die vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung
ist unverhältnismäßig, die Risiken für die Versorgungssicherheit mit
Arzneimitteln sind unkalkulierbar." Mit diesen Worten kommentierte der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI),
Dr. Kai Joachimsen, die aktuelle Debatte zu KARL im Europaparlament. Anlass war
eine mündliche Anfrage der EVP-Abgeordneten Oliver Schenk, Peter Liese und
Tomislav Sokol zu der am 1. Januar in Kraft getretenen überarbeiteten
EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser.
Neben den teils massiven Vorbehalten gegen die zentrale Richtlinie verwies
Joachimsen auf den eklatanten Widerspruch mit Blick auf die
Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln: Einerseits wolle die EU mit dem
Critical Medicines Act (CMA) die Pharmaindustrie in Europa stärken, andererseits
aber muteten Rat und Kommission den Arzneimittel-Herstellern mit KARL eine
enorme zusätzliche finanzielle Belastung zu und benachteiligten offenkundig
einseitig in der EU-ansässige Unternehmen.
BPI fordert Innehalten: Stop-the-Clock
"Was wir hier erleben, ist 'EU-paradox'. Es ist wichtig, dass das Parlament
diesen massiven Zielkonflikt thematisiert", sagte Joachimsen. "Wir haben ein
Sicherheitsproblem in der Versorgung, vor allem bei unentbehrlichen
Arzneimitteln und Generika. Wir sind bei diesen Präparaten zu abhängig geworden
von Asien, insbesondere von China. Dieses Problem ist existentiell für die
Gesundheitssysteme in der EU. CMA soll das Problem lösen, KARL wird es
verschärfen. Deshalb muss es bei KARL ein Innehalten, ein 'Stop-the-Clock',
geben bis verlässliche Folgenabschätzungen vorliegen" , so der
BPI-Hauptgeschäftsführer weiter.
Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) ist am 1. Januar 2025 in Kraft
getreten und muss nun bis spätestens 31. Juli 2027 von den EU-Mitgliedstaaten
umgesetzt werden. Besonders im Fokus der Diskussionen steht Artikel 9 der
Richtlinie, der alle Mitgliedstaaten zur Einführung einer erweiterten
Herstellerverantwortung verpflichtet. Das bedeutet: Hersteller und
Inverkehrbringer von Wirkstoffen in Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen
künftig maßgeblich an den Kosten der zusätzlichen Abwasserreinigung (vierte
Reinigungsstufe) beteiligt werden.
Pressekontakt:
Hermann Hofmann, Tel. 0172 3526032, mailto:presse@bpi.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/21085/6243925
OTS: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
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