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München (ots) - Erneuter Höchststand bei den Fallzahlen im Jugendmedienschutz:
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat 2025 knapp 10.000 Fälle
auf Verstöße gegen den Jugend- und Nutzerschutz überprüft. Der Fokus lag dabei
klar auf problematischen, teils unzulässigen oder strafbaren Inhalten im Netz
bei Plattformen/Social Media im Bereich Hass und Pornografie. Etwa 8.500 Fälle
entfielen auf Hate Speech. Hinzu kamen rund 1400 Fälle mit pornografischen
Inhalten. Dass sich die Zahl damit seit dem Vorjahr (3700) mehr als verdoppelt
hat, ist zum einen auf den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz, zum
anderen auf erhöhtes Meldeaufkommen von Kooperationspartnern zurückzuführen. Das
geht aus dem neuen Jugend- und Nutzerschutzbericht (https://www.blm.de/de/wir-re
gulieren/jugend_und_nutzerschutz/aufsicht_in_der_praxis/archiv_jugendschutzberic
hte.cfm) hervor, der heute im Medienrat vorgestellt wurde.
Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM: "Die neuen Fallzahlen und unser
Bericht dokumentieren erneut den Handlungsdruck bei der Aufsicht über digitale
Plattformen. Solange Plattformen auch bei unzulässigen und strafbaren Inhalten
erst nach Hinweis tätig werden müssen, bleiben Aufsicht und Strafverfolgung im
Reaktionsmodus. Es gilt, die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen.
Ich bin davon überzeugt: Erst wenn X, Facebook oder TikTok für rechtswidrigen
Content haften, entsteht ein wirksamer Anreiz, illegale Inhalte schneller und
konsequenter zu entfernen."
Aktuell müssen die Plattformen laut Digital Services Act (DSA) nur nach
Kenntnisnahme eines Rechtsverstoßes reagieren: So nutzt die BLM neben Verfahren
nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und der Abgabe von Fällen an
Strafverfolgungsbehörden seit einigen Jahren auch Anordnungen und Meldeverfahren
nach dem DSA. Die BLM führte 2025 mehr als 3500 Meldeverfahren durch, um
Plattformen auf Verstöße hinzuweisen und die Löschung rechtswidriger Inhalte zu
veranlassen. In vielen Fällen entfernten die Plattformen die Inhalte daraufhin.
Walter Keilbart, Vorsitzender des BLM-Medienrats: "Jugendmedienschutz ist nicht
nur eine Frage der Rechtsdurchsetzung, sondern auch ein Beitrag zur
Demokratiesicherung. Wer gegen Hass und andere unzulässige und strafbare Inhalte
im Netz vorgeht, schützt Kinder und Jugendliche und stärkt zugleich die
Grundlagen einer offenen demokratischen Öffentlichkeit."
Pressekontakt:
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel. 089/63808-315
mailto:stefanie.reger@blm.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/62483/6244352
OTS: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
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