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Köln (ots) - In diesen Tagen hat die Bundesregierung den Entwurf für ein
Sportfördergesetz beschlossen - ein bedeutender Schritt für ein zukunftsfähiges
Spitzensportsystem und eine starke Leistungssportagentur. Der Deutsche
Gehörlosen-Sportverband (DGSV) begrüßt die ausdrückliche Aufnahme der
Deaflympics im Referentenentwurf des Sportfördergesetzes ausdrücklich.
"Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt, um den deaflympischen Sport im
System der Spitzensportförderung des Bundes sichtbarer zu machen. Dafür danken
wir ausdrücklich", betont Daniel Haffke, Vizepräsident Sport des DGSV.
Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass dieser Schritt nicht ausreicht .
"Die Aufnahme der Deaflympics ist ein positives Signal. Entscheidend ist nun
jedoch, dass daraus auch eine verbindliche Gleichstellung entsteht", erklärt die
Präsidentin des DGSV. "Gleichberechtigte Teilhabe im Sport ist keine freiwillige
Leistung, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und eine Verpflichtung aus der
UN-Behindertenrechtskonvention."
Der DGSV weist darauf hin, dass der aktuelle Gesetzentwurf zwar eine
Einbeziehung des deaflympischen Sports vorsieht, jedoch keine verbindliche
gesetzliche Gleichstellung mit dem olympischen und paralympischen Sport enthält
- weder in den Fördergrundsätzen noch in Entscheidungsstrukturen oder der
Mittelverteilung.
"Ohne eine klare gesetzliche Verankerung besteht die Gefahr, dass der
deaflympische Sport trotz formaler Berücksichtigung strukturell benachteiligt
bleibt", so Haffke.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass der Gehörlosensport - anders als
andere Bereiche des Behindertensports - keine eigenständige Regelung erhält.
Während § 2 die Förderung des Sports von Menschen mit geistigen Behinderungen
ausdrücklich in einem eigenen Absatz regelt, fehlt eine vergleichbare
gesetzliche Verankerung für den Gehörlosensport.
"Eine eigenständige Regelung ist notwendig, um die besondere Struktur, die
spezifischen Bedarfe sowie die internationale Wettkampfebene des deaflympischen
Sports angemessen abzubilden", ergänzt Scheuerer, Vizepräsident Kommunikation
des DGSV.
Vor diesem Hintergrund fordert der DGSV im weiteren Gesetzgebungsverfahren:
- Eine ausdrückliche Gleichstellungsregelung für den deaflympischen Sport im
Gesetzestext
- Verbindliche Berücksichtigung in Förderentscheidungen der
Leistungssport-Agentur
- Gleichwertige Einbindung in Zielvereinbarungen, Potenzialanalysen und
Mittelverteilung
- Einführung eines eigenständigen Absatzes zum Gehörlosensport (analog zu § 2)
- Angemessene strukturelle Beteiligung des Gehörlosensports in den Gremien des
Spitzensports
- Gesetzliche Verankerung der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschung
- Einrichtung eines eigenständigen Fördertopfes für
Gebärdensprachdolmetscher*innen in Training, Wettkampf, Betreuung,
Gremienarbeit und Kommunikation
"Die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung ist bislang oft ungeklärt und
führt in der Praxis zu Verzögerungen. Eine gesetzliche Regelung schafft
Planungssicherheit, verhindert Zuständigkeitskonflikte und ist Voraussetzung für
die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Athletinnen und Athleten im
Spitzensport", so Haffke.
Abschließend unterstreicht die Präsidentin, Katharina Pape: "Die Gleichstellung
des deaflympischen Sports ist nicht nur eine sportpolitische Notwendigkeit,
sondern ein klares Signal für Inklusion, Teilhabe und Respekt."
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Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V. (DGSV)
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