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Berlin (ots) - Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch
dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann. "Apothekerinnen und
Apotheker sind hochspezialisierte Fachkräfte, von denen Tausende in den nächsten
Jahren in den Apotheken fehlen werden", sagt BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann:
"Wir freuen uns, dass bürokratische Hürden abgebaut werden, damit qualifizierte
Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten schneller das Recht bekommen, in
unseren Apotheken zu arbeiten. Die hohe Qualität der Versorgung bleibt davon
unberührt, denn die Neuregelung betrifft nur das Anerkennungsverfahren und nicht
die fachlichen Anforderungen." Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung
der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
gestern (26. März 2026) verabschiedet. Eine noch notwendige Zustimmung des
Bundesrates könnte ab Mai 2026 erfolgen; das Inkrafttreten ist laut
Bundestagsbeschluss für den 1. November 2026 geplant.
"Wir befürworten, dass für Personen mit einer pharmazeutischen
Berufsqualifikation aus einem Drittstaat die direkte Kenntnisprüfung zum
Regelfall wird, während die bisher vorgeschaltete Gleichwertigkeitsprüfung -
häufig in Form bürokratischer Einzelprüfungen - entfällt", sagt Dr. Hoffmann und
verweist darauf, dass sich die BAK bereits im Jahr 2024 dafür ausgesprochen
hatte. Abschlüsse aus so genannten Drittstaaten (außerhalb der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums) müssen damit nicht mehr aufwendigen
Dokumentenprüfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen
Ausbildung gleichwertig sind. BAK-Präsident Dr. Hoffmann fügt hinzu: "Einige
Anpassungen der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheken sind nun
natürlich auch notwendig. Dazu kommt, dass die Approbationsordnung auch ganz
dringend inhaltlich modernisiert und an den neuen Leistungskatalog des
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes angepasst werden muss. Auf der
Grundlage unseres Vorschlages aus dem Jahr 2022 werden wir weitere Erneuerungen
zeitnah mit dem Bundesgesundheitsministerium besprechen."
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Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, mailto:b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, mailto:c.splett@abda.de
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OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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