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Berlin (ots) - Mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten
Altersvorsorgereformgesetz will die Politik schwerpunktmäßig die
kapitalmarktorientierte Vorsorge stärken. Was weniger im Blickpunkt der
Öffentlichkeit steht: Das Reformgesetz verbessert auch die private
Altersvorsorge mit Wohneigentum. "Das gezielte Sparen für die eigene Immobilie
und die Tilgung von Wohnungsbaudarlehen wird im neuen System weiterhin
gleichberechtigt gefördert", verdeutlichen Christian König, Hauptgeschäftsführer
des Verbandes der Privaten Bausparkassen, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor
der Landesbauparkassen.
Auch wenn die Reform der Eigenheimrente quasi im Windschatten des derzeitigen
Mega-Themas Kapitalmarkt erfolgt, ist sie für all jene von hoher Bedeutung, die
bei der privaten Altersvorsorge auch auf die selbstgenutzte Immobilie setzten
wollen. "So richtig es sein mag, die Menschen an der Entwicklung von
Kapitalmärkten partizipieren zu lassen, so richtig ist auch, dass entschuldete
eigene vier Wände für viele Menschen ein wesentlicher Baustein der privaten
Altersvorsorge sind", betonen beide Bausparkassenvertreter. Eine wichtige
Botschaft des heute verabschiedeten Gesetzes lautet deshalb auch: "Wer bei
seiner Altersvorsorge auf die selbstgenutzte Immobilie setzt, kann dies
weiterhin im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge tun." Private und
öffentliche Bausparkassen begrüßen, dass die ab Anfang kommenden Jahres
verfügbare vereinfachte Zulagen-Förderung eins zu eins auch für die
Eigenheimrente gilt.
Zudem können Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende nun von
geförderten Spar- und Tilgungsbeiträgen für selbstgenutztes Wohneigentum
profitieren. "Gerade für diese Zielgruppe, die nicht gesetzlich rentenversichert
ist, steht Wohneigentum oftmals an erster Stelle, wenn es um private Vorsorge
geht", so Christian König.
Die Eigenheimrente erlebte in den ersten Jahren nach ihrer Einführung im Jahr
2008 zunächst einen Boom, verlor dann aber im Zuge der lang anhaltenden
politischen Grundsatzdiskussionen über die "Riester-Rente" ebenfalls an Dynamik,
obwohl "Wohn-Riester", wie die Eigenheimrente auch genannt wird, naturgemäß nie
wegen fehlender Rendite-Chancen in der Kritik stand. Denn die Eigenheimrente
zielt auf mietfreies Wohnen im Alter ab, indem das Ansparen von Eigenkapital und
die Rückzahlung von Wohnungsbaudarlehen mit Zulagen gefördert wird.
Was sich konkret (auch) für die Eigenheimrente verbessert
Der Staat legt auf jeden Spar-Euro bis 1.800 Euro etwas drauf: Für die ersten
360 Euro Einzahlung im Jahr gibt es 50 Cent je Euro on top. Zu jedem weiteren
Euro bis zur Obergrenze von 1.800 Euro zahlt der Staat 25 Cent dazu. Insgesamt
kann so ein jährlicher Zuschuss des Staates von 540 Euro zum Bausparvertrag oder
zur Tilgung erreicht werden. Die umständliche Berechnung des
Mindesteigenbeitrags zum Erhalt der vollen Förderung entfällt. "Es ist jetzt
ganz simpel: Wer mehr Geld in seine Altersvorsorge steckt, bekommt auch mehr
Förderung. Jeder Euro Verzicht in der Gegenwart zugunsten der Absicherung im
Alter wird also belohnt", lobt Guthmann das neue Förderkonzept.
Wer Kinder hat, bekommt eine hohe zusätzliche Förderung - und das schon bei
kleinsten Eigenbeträgen. Auf bis zu 300 Euro im Jahr gewährt der Staat für jeden
eingezahlten Euro eine Förderung von einem Euro pro Kind.
Ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern: Schon 25 Euro im Monat -
also 300 Euro pro Jahr - für die Altersvorsorge genügen, um eine jährliche
staatliche Förderung von 750 Euro zu erhalten (Grundzulage von 150 Euro plus
zweimal Kinderzulage von 300 Euro). Das entspricht einer Förderquote von 250
Prozent. "Das sollte sich keine Familie auf dem Weg ins Eigenheim entgehen
lassen", empfehlen die Bausparkassen.
Schöpft eine vierköpfige Familie die Förderung voll aus, kommt sie mit einer
eigenen jährlichen Sparleistung von 3.600 Euro für zwei Erwachsene plus
Förderung von 1.680 Euro (zweimal Grundzulage von 540 Euro plus zweimal
Kinderzulage von 300 Euro) auf eine Einzahlung von insgesamt 5.280 Euro im Jahr
in ihre Altersvorsorgeverträge. "Damit lässt sich ein solider Grundstein für ein
Familienheim aufbauen", lautet das positive Fazit von König und Guthmann.
Der Sonderausgabenabzug steigt: Künftig können die Eigenbeiträge zuzüglich der
Förderung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Anstatt der früheren 2.100
Euro werden ab kommendem Jahr schon ohne Kinderzulage bei voller Ausschöpfung
der Grundförderung 2.340 Euro abzugsfähig sein.
Die nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente wird vereinfacht: Nicht
verdrängt werden sollte vor diesem Hintergrund, dass der Sonderausgabenabzug
kein Steuergeschenk ist, sondern alles, was in der Einzahlungsphase steuerfrei
war, im Ruhestand versteuert werden muss. Hier gibt es für die Eigenheimrente
eine Erleichterung: Die Besteuerung in der Rentenphase wird innerhalb von fünf
Jahren über die Bühne gebracht. Danach hat die geförderte Immobilie nichts mehr
mit dem Finanzamt zu tun und kann bei Bedarf flexibler als bisher verkauft oder
vermietet werden, etwa um sich im Alter verkleinern zu können. "Gerade vor dem
Hintergrund der effizienteren Nutzung von Wohnraum ist diese Veränderung nicht
geringzuschätzen", machen Guthmann und König auf einen wichtigen Punkt
aufmerksam.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
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