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Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident
der Bundesärztekammer:
"Bei allen Mängeln, die die Krankenhausreform und das heute beschlossene Gesetz
aufweisen, ist es ein wichtiges Signal, dass Bund und Länder zu einer Einigung
gefunden haben. Die Krankenhausstruktur in Deutschland benötigt eine
Neuausrichtung. Dieser Prozess kann nun konkret beginnen. Die heute begleitend
abgegebene Entschließung sowie die Erklärungen sehe ich als Anerkenntnis der
Tatsache, dass das Gesetz noch an vielen Stellen verbessert werden muss, damit
die Reform wirklich zum Erfolg werden kann.
Zu den unbedingt notwendigen Änderungen gehört eine grundlegende Überarbeitung
der Vorhaltevergütung, die in der vorliegenden Form den Reformzielen nicht
gerecht wird. Auch bei den Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen sind
Korrekturen und Klarstellungen unabdingbar - das gilt nicht nur für die Vorgaben
zu den Pflegepersonaluntergrenzen, sondern auch für die Vorgaben zu den
erforderlichen Fachärztinnen und Fachärzten.
Besonders wichtig bleiben Änderungen, mit denen die Auswirkungen der Reform auf
die ärztliche Weiterbildung berücksichtigt werden. Gute Krankenhausversorgung
gibt es nur mit genügend gut qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten. Ohne
gezielte und nachhaltige Investitionen in den ärztlichen Nachwuchs läuft die
Reform Gefahr, mittelfristig am Mangel qualifizierter Fachärztinnen und
Fachärzte zu scheitern.
Bis zu einer erfolgreichen Umsetzung der Reform liegt vor allen Beteiligten noch
ein langer Weg, der mit dem heutigen Tag erst beginnt. Die Bundesärztekammer
wird sich weiterhin im Leistungsgruppenausschuss für sachgerechte Anpassungen
der Reform einsetzen und dazu gemeinsam mit den Landesärztekammern den Austausch
mit der Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene fortsetzen."
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