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Berlin (ots) - Mit dem Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG)
wird die Krankenhausreform rechtssicher umsetzbar. Die Neuausrichtung stellt
Behandlungsqualität und medizinischen Bedarf in den Mittelpunkt, stärkt die
Planungssicherheit der Länder und schafft die finanziellen Voraussetzungen für
den notwendigen Strukturumbau. Ziel ist eine verlässliche, moderne und
patientenorientierte Krankenhausversorgung.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:
"Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bringen wir eines der zentralen
Strukturprojekte dieser Legislaturperiode entscheidend voran. Nach intensiven
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist es gelungen, auf Basis einer
erweiterten Protokollerklärung eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu
erreichen.w
Die Krankenhausreform ist ein echter Paradigmenwechsel: Wir lösen uns von
historisch gewachsenen Strukturen und richten die Versorgung konsequent an
Qualität und medizinischem Bedarf aus. Mit dem KHAG schaffen wir die
Voraussetzungen dafür, dass die Reform nicht nur politisch beschlossen, sondern
auch rechtssicher und praktisch umsetzbar wird. Das ist entscheidend, damit die
Länder ihrer Verantwortung in der Krankenhausplanung verlässlich nachkommen
können. Unser Ziel ist klar: eine qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und
langfristig tragfähige Krankenhausstruktur. Qualität darf künftig nicht mehr vom
Standort oder von Fallzahlen abhängen, sondern muss überall im Land
gewährleistet sein.
Mit dem Transformationsfonds stellen wir die notwendige finanzielle Grundlage
bereit, um diesen Umbau aktiv zu gestalten - und nicht dem Zufall zu überlassen.
Diese Reform wird konkrete Verbesserungen bringen: für Patientinnen und
Patienten durch mehr Behandlungsqualität und Sicherheit - und für die
Beschäftigten durch bessere und verlässlichere Arbeitsbedingungen.
Eines ist klar: Jetzt kommt es darauf an, dass die Reform vor Ort konsequent
umgesetzt wird - damit künftig Qualität entscheidet und nicht mehr die Menge der
erbrachten Leistungen."
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