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Berlin (ots) - Für unseren Mandanten Christian Ulmen teilen wir Folgendes mit:
Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung
des SPIEGEL ein.
Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte und weiterhin
eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren Mandanten zu folgender
Klarstellung veranlasst:
Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder
anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen
sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise
verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte
über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin
in keinem Zusammenhang.
Der SPIEGEL berichtet über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und
darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden
auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Es kam zu keinerlei
einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist
- was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet - festzustellen, dass auch Frau
Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich
wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals
aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei, dies ist eindeutig
belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige
Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht.
Der SPIEGEL berichtet weiterhin von einem Termin im März 2026 vor dem
Bezirksgericht in Palma de Mallorca, zu dem unser Mandant nicht erschienen sei.
Hierzu ist - was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet - festzuhalten, dass
unser Mandant zu diesem Termin nie geladen worden war. Zudem hatte das Gericht
nachweislich darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen
Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten
insofern ausgesetzt seien.
Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien
ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für
die Fortsetzung des Verfahrens fehlt. Frau Fernandes hat insofern die
erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar
abzugeben, nicht erfüllt. Auch sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit
ausgesetzt.
Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind damit nachweislich
unvollständig und falsch. Die Berichterstattung ist daher nunmehr Gegenstand
einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir bitten daher unbedingt, die
Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen
Darstellungen abzusehen.
Unabhängig von diesem Fall begrüßen wir als im Presse- und Persönlichkeitsrecht
spezialisierte Rechtsanwälte die beabsichtigte Schließung von
Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie ausdrücklich. Schon seit Langem
fordern wir insofern öffentlich und in wissenschaftlichen Fachpublikationen,
bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und auch eine effektivere
Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche durch klare gesetzliche Regelungen zu
ermöglichen. An dieser Forderung halten wir uneingeschränkt fest.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mailto:cs@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
Rechtsanwalt Simon Bergmann
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mailto:sb@schertz-bergmann.de
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OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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