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Berlin (ots) - Der Konsum von Suchtmitteln in der Arbeitswelt bleibt ein
Sicherheitsrisiko. Darauf weisen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und ihr
Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), anlässlich
des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes vor zwei Jahren hin. Einer aktuellen
forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zufolge nannten sechs Prozent der
Beschäftigten in Deutschland den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen
als Faktor, der das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöht.
Seit dem 1. April 2024 darf Cannabis in Deutschland in kleinen Mengen mitgeführt
und konsumiert werden. Für die Arbeitswelt sollte jedoch gelten: Weder Cannabis
noch andere Drogen oder Alkohol haben am Arbeitsplatz etwas zu suchen. Gemäß der
DGUV Vorschrift 1 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/290
9/dguv-vorschrift-1?number=SW16909) dürfen sich Beschäftigte nicht in einen
Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Ebenso dürfen Versicherte nicht beschäftigt werden, wenn sie erkennbar nicht in
der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen.
"Regelmäßiger Konsum von Suchtmitteln kann die Reaktionsfähigkeit, die
Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen mindern", sagt Dr. Marlen Cosmar,
Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie in Dresden. "Im Arbeitskontext kann das
beispielsweise bedeuten, dass die Fahrsicherheit oder auch der sichere Umgang
mit Maschinen und Werkzeugen beeinträchtigt sind. Das kann gravierende Folgen
haben."
Frühzeitig und strukturiert gegensteuern
Betriebe sollten Prozesse und eine verlässliche Präventionspraxis etablieren,
die Beschäftigten Orientierung bietet. Dazu gehören beispielsweise klare
betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen.
Arbeitgebende können den Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz über eine
Betriebsvereinbarung oder über das Direktionsrecht untersagen. "An erster Stelle
sollte aber eine offene und wertschätzende Kommunikationskultur etabliert
werden, in der Auffälligkeiten frühzeitig angesprochen werden können", so
Cosmar.
Dafür bietet die gesetzliche Unfallversicherung praxisnahe Unterstützung an: Mit
den Dialogkarten zum Thema Sucht (https://publikationen.dguv.de/praevention/kult
ur-der-praevention/5144/kulturdialoge-praevention-dialogkarten-zum-thema-sucht)
lässt sich im Team strukturiert erarbeiten, wie das Unternehmen aktuell mit
Suchtmittelprävention umgeht und an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
Weitere Informationen
Die Ergebnisse der bundesweiten, repräsentativen forsa-Befragung unter mehr als
2.000 Erwerbstätigen können im DGUV Barometer Arbeitswelt 2026
(https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode/index/query/p022474) nachgelesen
werden.
Die Handlungsempfehlung "Suchtprävention in der Arbeitswelt" (https://publikatio
nen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1268/suchtpraevention-in-der-arbeitswel
t) unterstützt Verantwortliche in Unternehmen im Umgang mit dem Thema
Suchtmittel am Arbeitsplatz.
PRESSEKONTAKT:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
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