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Berlin (ots) - Bundeskabinett beschließt Rücknahme der Steuererhöhung von 2024 -
für eine Trendwende sind weitere Entlastungen erforderlich
Die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 ist ein wichtiges
und zugleich überfälliges Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Nach
der deutlichen Mehrbelastung durch die Erhöhung im Jahr 2024 setzt die
Bundesregierung damit eine notwendige Korrektur - ein erster Schritt, dem jedoch
weitere folgen müssen. Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel:
"Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Korrektur bei der Luftverkehrsteuer
war überfällig, bleibt aber hinter unseren Erwartungen zurück, weil die
Absenkung niedriger ausfällt als zugesagt. Der neu festgesetzte Steuersatz von
13,03 EUR liegt um 55 Cent höher als der tatsächliche Steuersatz aus dem Jahr
2024 (12,48 EUR). Im Beschluss des Koalitionsausschusses von November letzten
Jahres war die komplette Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer
angekündigt worden. Dies enttäuscht gerade Airlines, die aus dem Ausland einen
deutschen Flughafen anfliegen wollen. Bereits in Aussicht gestellte
Streckenaufnahmen bleiben aus bzw. werden jetzt nochmal auf den Prüfstand
gestellt. Bislang ist man davon ausgegangen, dass die Bundesregierung
entschlossen die Wettbewerbsfähigkeit des Hochkostenstandortes Deutschland
verbessern möchte. Mit der niedrigeren Absenkung der Luftverkehrsteuer droht die
Bundesregierung Vertrauen zu verspielen - zum Schaden von Wirtschaft und
Touristik, wo Reisende auf mehr Strecken und Flugziele an deutschen Flughäfen
hoffen. Wir setzen unsere Hoffnungen auf das parlamentarische Verfahren. Im
Bundestag muss das Gesetz zur Absenkung der Luftverkehrsteuer mit den
tatsächlichen Steuersätzen des Jahres 2024 verabschiedet werden."
Vergleicht man die Höhe der staatlichen Steuern und Gebühren an einem deutschen
Flughafen mit Standorten im europäischen Ausland, so sind die Unterschiede auch
nach der teilweisen Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer
gravierend. Ein Flugzeug, das von einem deutschen Flughafen abhebt, wird
durchschnittlich mit 4.531 Euro mit staatlichen Kosten belastet, im europäischen
Ausland liegen die regulativen Belastungen für einen Flug innerhalb Europas nur
im Schnitt bei 2.326 Euro (siehe beigefügtes Chart).
"Wenn in Deutschland der Staat einen Europaflug selbst nach der
Luftverkehrsteuerabsenkung noch immer doppelt so hoch belastet, wie im
europäischen Durchschnitt, dann zeigt dies, welch langen Weg wir noch gehen
müssen. Unsere Standorte kämpfen um jede Airline-Stationierung und um jede neue
Strecke. Leider sind unsere deutschen Flughafenstandorte weiter im Wettbewerb
benachteiligt. Die staatlichen Abgaben und regulatorischen Belastungen tragen
maßgeblich dazu bei, dass wir in Deutschland ein ausgedünntes Streckennetz,
weniger Direktverbindungen und zunehmende Risiken für Wertschöpfung und
Beschäftigung haben. Die Absenkung der Luftverkehrsteuer war zwar ein richtiger
Schritt, aber es ist offensichtlich, dass diese Maßnahme allein nicht ausreichen
wird", so Verbandschef Beisel.
Und Beisel weiter:
"Leistungsfähige Flughäfen - egal ob groß oder kleiner - sichern die
internationale Anbindung der deutschen Wirtschaft und sind ein zentraler Faktor
für Wachstum und Wohlstand. Eine Verbesserung an Konnektivität von deutschen
Flughäfen hätte unmittelbare Auswirkungen auf den gesamten Wirtschaftsstandort.
Wenn staatliche Abgaben reduziert werden, profitiert nicht nur die
Luftverkehrsbranche, sondern Wirtschaft, Touristik und die lahmende Konjunktur",
so der ADV-Hauptgeschäftsführer.
Das Fazit der ADV: Die geplante Steuersenkung ist ein notwendiger und richtiger
Schritt. Die Reduzierung muss in vollem Umfang vom Bundestag verabschiedet
werden. Für eine Gesundung des Standortes muss die Bundesregierung diesen Kurs
konsequent fortsetzen. Weitere Entlastungen, etwa bei den Flugsicherungs- oder
Luftsicherheitsgebühren müssen folgen.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Leiterin Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
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OTS: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
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