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Wuppertal (ots) - Mit der jüngsten Entscheidung des Bundestages zur Anpassung
der Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte rückt ein zentrales Element des
betrieblichen Arbeitsschutzes in den Fokus der politischen und fachlichen
Diskussion. Künftig sollen Unternehmen erst ab 50 Beschäftigten verpflichtet
sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Für viele kleine und mittlere
Betriebe entfällt diese Pflicht damit vollständig.
Die politische Zielsetzung ist eindeutig formuliert: Bürokratische Anforderungen
sollen reduziert, Unternehmen organisatorisch entlastet und bestehende
Regelungen stärker an betriebliche Realitäten angepasst werden. In der
Begründung wird insbesondere auf Effizienzgewinne und die Stärkung
unternehmerischer Eigenverantwortung verwiesen. Gleichzeitig wirft die
Neuregelung eine zentrale Frage auf, die über die konkrete Ausgestaltung
einzelner Pflichten hinausgeht: Handelt es sich hierbei um eine sinnvolle
Entlastung der Unternehmen oder um eine Entwicklung, die den betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz langfristig schwächt?
Was der Beschluss konkret verändert
Kern der beschlossenen Änderung ist die Anpassung des Schwellenwertes für die
verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Während bislang bereits
ab 21 Beschäftigten eine entsprechende Verpflichtung bestand, greift diese
künftig erst ab einer Belegschaft von regelmäßig 50 Personen. Für Unternehmen
unterhalb dieser Grenze entfällt damit die pauschale Pflicht zur Bestellung
vollständig.
Stattdessen rückt die Gefährdungsbeurteilung stärker in den Mittelpunkt. Die
bereits seit 1996 verpflichtende Gefährdungsbeurteilung wird damit künftig auch
als Grundlage für die Entscheidung über Notwendigkeit und Anzahl von
Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen herangezogen. So
kann beispielsweise in einer Lackierei mit 21 Beschäftigten und erhöhten Risiken
weiterhin die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten erforderlich sein.
Aus Sicht des Gesetzgebers verfolgt diese Neuausrichtung vor allem zwei Ziele:
Zum einen sollen Unternehmen von formalen Vorgaben entlastet werden. Zum anderen
soll der Arbeitsschutz stärker an den tatsächlichen betrieblichen Risiken
ausgerichtet werden, anstatt pauschale Anforderungen unabhängig von der
konkreten Gefährdungssituation vorzugeben.
Zwischen Entlastung und Sicherheitsrisiko: Die öffentliche Debatte
Die Anpassung der Schwellenwerte ist Teil einer breiteren politischen und
wirtschaftlichen Diskussion über den Abbau bürokratischer Anforderungen im
Arbeitsschutz. Entsprechend unterschiedlich fällt die Bewertung der Maßnahme
aus. Befürworter sehen in der Neuregelung einen konsequenten Schritt hin zu mehr
Effizienz. Weniger formale Vorgaben bedeuten aus ihrer Sicht geringeren
administrativen Aufwand, Kosteneinsparungen und mehr unternehmerische
Flexibilität. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sollen dadurch
entlastet werden, ohne dass das bestehende Schutzniveau infrage gestellt wird.
Kritiker hingegen warnen vor den möglichen Folgen für die betriebliche
Prävention. Sie befürchten, dass mit dem Wegfall verpflichtender
Sicherheitsbeauftragter wichtige Multiplikatoren im Arbeitsalltag verloren gehen
könnten. Daraus könnten Sicherheitslücken entstehen, die sich nicht unmittelbar
zeigen, langfristig jedoch die Wirksamkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
beeinträchtigen. Doch diese Gegenüberstellung greift zu kurz.
Der eigentliche Denkfehler: Warum die Diskussion an der falschen Stelle geführt
wird
Die aktuelle Debatte konzentriert sich vor allem auf die Anzahl der
Sicherheitsbeauftragten und übersieht dabei ein grundlegendes Problem im System:
Entscheidend ist nicht, wie viele Sicherheitsbeauftragte formal bestellt sind,
sondern welchen tatsächlichen Beitrag sie im betrieblichen Alltag leisten.
In der Praxis zeigt sich ein systematisches Muster: Sicherheitsbeauftragte
werden formal benannt, sind aber meist nicht in zentrale Abläufe eingebunden,
ihre Aufgaben und Erwartungen unklar und die zur Verfügung stehende Zeit oft
unzureichend.
Dieses strukturelle Defizit zieht sich durch zahlreiche Unternehmen:
Sicherheitsbeauftragte werden selten in Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen
oder die laufende Risikobewertung einbezogen. Führungskräfte wissen häufig
nicht, welchen konkreten Nutzen die Rolle haben kann, sodass
Sicherheitsbeauftragte überwiegend reaktiv agieren. Empirische Daten, etwa von
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, bestätigen diese Einschätzung. In
der Summe entsteht ein konsistentes Bild. Die Herausforderung liegt nicht in
einzelnen Ausnahmen, sondern in einem systematischen Umsetzungsdefizit, das sich
unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße beobachten lässt.
Bewertung des Beschlusses: Zwischen Chance und Risiko
Vor diesem Hintergrund lässt sich die beschlossene Anpassung nicht eindeutig als
Fortschritt oder Rückschritt einordnen. Entscheidend wird sein, wie Unternehmen
die neuen Spielräume nutzen: Die stärkere Ausrichtung an der
Gefährdungsbeurteilung ermöglicht, den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten
gezielt an den tatsächlichen betrieblichen Risiken auszurichten, statt pauschale
Vorgaben anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen ihre
Verantwortung aktiv wahrnehmen und die Gefährdungsbeurteilung als zentrales
Steuerungsinstrument ernsthaft nutzen.
Gleichzeitig besteht das Risiko, dass die Regelung vor allem als Möglichkeit
interpretiert wird, weniger Aufwand zu betreiben. Insbesondere in Unternehmen,
in denen der Arbeits- und Gesundheitsschutz schon vorher stiefmütterlich
behandelt wurde, könnte eine Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten auftreten.
Gleichzeitig kann ein Wegfall in einzelnen Fällen sachgerecht sein, etwa in
reinen Verwaltungsbereichen mit geringer Gefährdung und klarer
Führungsverantwortung. In anderen KMU, in denen Sicherheitsbeauftragte bereits
wirksam eingesetzt werden und eine gute Unterstützung abbilden, wird es
wahrscheinlich keine Reduzierung geben.
Konsequenzen für die Praxis: Wie Unternehmen jetzt handeln sollten
Unabhängig von der gesetzlichen Neuregelung bleibt die zentrale Herausforderung,
Sicherheitsbeauftragte so einzusetzen, dass sie im betrieblichen Alltag
tatsächlich wirksam werden. Dazu muss ihre Rolle klar definiert sein und
Aufgaben, Verantwortlichkeiten sowie Erwartungen müssen transparent festgelegt
werden.
Darauf aufbauend müssen Sicherheitsbeauftragte organisatorisch und zeitlich in
die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Ohne ausreichende
Ressourcen bleibt jede noch so klar formulierte Rolle wirkungslos. Zeit für
Begehungen, Abstimmungen und den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ist eine
grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Präventionsarbeit. Ebenso
entscheidend ist die systematische Einbindung in bestehende Prozesse.
Sicherheitsbeauftragte sollten nicht isoliert agieren, sondern aktiv in
Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitsrelevante Entscheidungen und betriebliche
Routinen integriert werden. Erst durch diese Verknüpfung entsteht ein echter
Mehrwert für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Fazit: Weniger Pflicht ersetzt keine wirksamen Strukturen
Die beschlossene Anpassung der Schwellenwerte verändert die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie reduziert formale
Anforderungen und verlagert die Verantwortung stärker in die Unternehmen, löst
aber nicht das Kernproblem. Wirksamer Arbeitsschutz entsteht nicht durch die
Anzahl der Funktionen, sondern durch deren konkrete Umsetzung im Alltag.
Sicherheitsbeauftragte können nur dann einen messbaren Beitrag leisten, wenn sie
klar definiert, eingebunden und ausreichend ausgestattet sind. Eine Reduzierung
von Pflichten führt nur dann zu Verbesserungen, wenn sie mit der bewussten
Weiterentwicklung interner Strukturen einhergeht.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass bestehende Defizite lediglich verschoben
oder verstärkt werden. Die weitere Entwicklung wird zeigen, wie Unternehmen mit
den neuen Spielräumen umgehen und ob es gelingt, den Arbeitsschutz stärker an
Wirksamkeit statt an formalen Vorgaben auszurichten.
Über Stefan Ganzke und die WandelWerker Consulting GmbH:
Stefan Ganzke ist zusammen mit Anna Ganzke Gründer und Geschäftsführer der
WandelWerker Consulting GmbH. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützen die beiden
mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Arbeitsunfälle
kontinuierlich und nachhaltig zu senken sowie eine gelebte
Arbeitsschutzorganisation zu entwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie
unter: https://www.wandelwerker.com
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