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Wirtschaft/Sachsen-Anhalt/Mindestlohn (ots) - Halle - Der Zoll hat bei
Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr deutlich mehr Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz festgestellt. 221 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, im
Vergleich zu 178 Verfahren im Vorjahr. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der
Bundesregierung
auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Damit stieg die Zahl der festgestellten Verstöße mit Mindestlohnbezug in
Sachsen-Anhalt um ein Viertel. Die Zahl der kontrollierten Arbeitgeber erhöhte
sich hingegen nur geringfügig um zwei Prozent. Die zum Zoll gehörende
Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt die wachsende Zahl an Treffern darauf
zurück, dass sie gezielt besonders betrugsanfällige Branchen unter die Lupe
nimmt. "Wir prüfen risiko-orientiert, und das scheint Früchte zu tragen", sagte
Behördensprecher André Schneevoigt der MZ.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 691 Arbeitgeber kontrolliert. Besonders
intensiv sind die Kontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (174 geprüfte
Arbeitgeber), in Gastronomie und Hotellerie (122) sowie mit deutlichem Abstand
im Friseur- und Kosmetikgewerbe (43). Die Linke sieht politischen
Handlungsbedarf. "Die steigende Zahl der Verfahren zeigt: Mindestlohnverstöße
sind kein Randphänomen", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der
Linksfraktion im Landtag, Wulf Gallert. "Wer Beschäftigte unter dem Mindestlohn
bezahlt, begeht Lohndiebstahl." Auch die Höhe des Mindestlohns sei nicht
angemessen. Wer Vollzeit arbeite, müsse auch von seinem Lohn leben können, ohne
auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, sagte Gallert.
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Marc Rath
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