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Langenfeld (ots) - Die Debatte um die Erbschaftsteuer hat mit dem SPD-Konzept
"FairErben" und einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue
Brisanz gewonnen. Während Parteien über Freibeträge und Betriebsvermögen
streiten, suchen Familien nach stabilen Strukturen, um Vermögen zu sichern und
Konflikte zu vermeiden. Dabei rückt die Familienstiftung zunehmend in den Fokus,
denn mit sich ändernden politischen Rahmenbedingungen wächst der Bedarf,
Vermögen klar und verlässlich zu strukturieren.
Im Januar 2026 stellte die SPD ihr Konzept "FairErben" vor: ein einmaliger
Lebensfreibetrag von einer Million Euro, eine einheitliche Steuerklasse sowie
das Ende weitreichender Privilegien für Betriebsvermögen. Parallel prüft das
Bundesverfassungsgericht bestehende Begünstigungen großer Vermögen.
Die Zahlen zeigen die Dimension: 2024 wurden 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und
Schenkungsteuer festgesetzt (+12,3 Prozent), während 45 Großerben fast zwölf
Milliarden Euro erhielten und im Schnitt nur rund 1,5 Prozent Steuern zahlten.
Diese Schieflage treibt die Reformdebatte und verstärkt die Unsicherheit, die
viele Familien derzeit zögern lässt, überhaupt zu handeln.
Neben steuerlichen Fragen tritt dabei ein zweites Risiko in den Vordergrund: der
Erbstreit. Rund 28 Prozent aller privatrechtlichen Konflikte betreffen
Erbauseinandersetzungen, und Erbengemeinschaften blockieren sich häufig über
Jahre - mit Folgen von zerrütteten Beziehungen bis zu Teilungsversteigerungen.
Für Vermögende geht es daher zunehmend auch um den Schutz ihres Lebenswerks.
Das doppelte Risiko: Wenn Steuerreform und Familienkonflikt zusammentreffen
Die Debatte zeigt gegensätzliche Positionen: Während die SPD mit "FairErben"
einen Systemwechsel anstrebt und die Zehn-Jahres-Regel durch einen einmaligen
Freibetrag ersetzen will, plädiert die CDU/CSU dafür, zunächst das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und stabile Rahmenbedingungen für
Familienunternehmen zu sichern. Gleichzeitig wird vor negativen
Investitionseffekten gewarnt.
Unabhängig vom politischen Ausgang zeichnet sich jedoch eine klare Entwicklung
ab: Die Gestaltungsspielräume im Erbschaftsteuerrecht dürften enger werden.
Insbesondere der mögliche Wegfall der Zehn-Jahres-Regel würde schrittweise
Schenkungen erschweren, während sich für Immobilieneigentümer das Problem
mangelnder Liquidität bei gleichzeitigem Steuerzugriff verschärft.
Zugleich bleibt das Konfliktpotenzial innerhalb von Erbengemeinschaften hoch.
Treffen mehrere Erben mit unterschiedlichen Interessen aufeinander, entstehen
schnell Blockaden, die nicht selten in Teilungsversteigerungen münden.
Dass dies kein Randphänomen ist, zeigen die Zahlen: Jährlich werden rund 430.000
Immobilien vererbt, in etwa jedem zweiten Erbfall ist eine Immobilie beteiligt.
Gerade hier entstehen die meisten Konflikte - oft bereits an laufenden Kosten.
Die Stiftung als Antwort: Konfliktvermeidung durch Struktur
Stiftungen gelten oft als Instrument für Gemeinwohl oder große
Unternehmerfamilien. Tatsächlich waren 2024 rund 48 Prozent der neu errichteten
Stiftungen privatnützig, vor allem Familienstiftungen. Ihr entscheidender
Vorteil liegt darin, Vermögen von einzelnen Erben zu entkoppeln und einer festen
Ordnung zu unterstellen.
Dadurch entstehen weder Erbengemeinschaften noch Anteile, über die gestritten
werden könnte. Stattdessen gehört das Vermögen der Stiftung, während der Stifter
verbindlich festlegt, wer Ausschüttungen erhält und wie Entscheidungen getroffen
werden.
Im Ergebnis lassen sich typische Konflikte vermeiden: Immobilien verbleiben in
der Stiftung, Erträge werden verteilt, und über Verkauf oder Verwaltung
entscheidet ein klar geregeltes Gremium. Zugleich bietet die Stiftung Schutz,
indem sie das Vermögen weitgehend dem Zugriff von Gläubigern entzieht, im
Scheidungsfall unberührt bleibt und Pflichtteilsansprüche reduziert.
Die steuerliche Dimension: Was die Stiftung leistet - und was nicht
Auch wenn die Familienstiftung kein steuerfreier Raum ist und alle 30 Jahre der
Erbersatzsteuer unterliegt, bringt sie klare Vorteile. So ermöglicht der
doppelte Kinderfreibetrag von 800.000 Euro in Verbindung mit der häufig
günstigeren Steuerklasse I erhebliche Entlastungen. Gleichzeitig ist die Steuer
langfristig planbar und kann in Raten gezahlt werden.
Besonders deutlich wird der Vorteil bei der laufenden Besteuerung: Mieteinnahmen
werden mit rund 15,8 Prozent belastet, während bei Privatpersonen bis zu 45
Prozent anfallen. Entsprechend verbleibt ein deutlich höherer Anteil der Erträge
im Vermögen.
Mit Blick auf die kommenden Jahre dürfte sich dieser Unterschied weiter
vergrößern, da die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf etwa 10 Prozent
sinken soll. Zusätzlich entfällt die Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen, und auch
Immobilienverkäufe bleiben nach zehn Jahren steuerfrei.
Reformfestigkeit: Warum die Stiftung auch bei änderndem Recht bestehen kann
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sich eine Stiftung auch bei
Reformen lohnt. Die wesentlichen steuerlichen Vorteile - insbesondere
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuerfreiheit - bleiben jedoch unberührt.
Zwar kann sich die Erbersatzsteuer ändern, da sie stets nach geltendem Recht
erhoben wird, doch bietet der lange Zeitraum bis zur ersten Fälligkeit
ausreichend Planungsspielraum. Entscheidend sind die strukturellen Vorteile:
Konfliktvermeidung, Schutz vor Gläubigern und Scheidung sowie reduzierte
Pflichtteilsrisiken. Sie ergeben sich aus der Rechtsform selbst und bestehen
unabhängig von steuerlichen Änderungen fort.
Fazit: Struktur schafft Sicherheit - unabhängig vom politischen Wetter
Auch wenn die konkrete Ausgestaltung der Erbschaftsteuer offen ist, deutet
vieles auf strengere Regeln und geringere Spielräume hin, sodass Nichtstun
zunehmend zum Risiko wird. Gerade in diesem Umfeld bietet die Familienstiftung
neben steuerlichen Vorteilen vor allem Stabilität, indem sie Vermögen vor
Streit, externem Zugriff und politischer Unsicherheit schützt.
Letztlich geht es weniger um steuerliche Optimierung als um die Frage, ob
Vermögen Generationen verbindet oder Konflikte auslöst. Richtig umgesetzt kann
die Stiftung dazu beitragen, das Lebenswerk langfristig zu sichern.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in
der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche
Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er
den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die
gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem
festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens
langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter:
https://www.stiftung.de/
Pressekontakt:
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Ruben Schäfer
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