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Lahr (ots) - Dr. Stoll & Sauer hat in einem Fall um einen Ford Kuga
Plug-in-Hybrid einen Erfolg erzielt: Ein Autohändler hat der Rückabwicklung des
Kaufvertrags eines Ford Kuga Duratec PHEV außergerichtlich zugestimmt. Der Fall
ist für viele Kuga-Fahrer relevant, weil der Plug-in-Hybrid seit Monaten wegen
sicherheitsrelevanter Mängel, Brandgefahr und massiver Nutzungseinschränkungen
in der Kritik steht. Darüber haben zuletzt unter anderem der ADAC am 8. April
2026 sowie auto motor und sport am 19. März 2026 berichtet. Dr. Stoll & Sauer
bewertet den Vergleich als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher: Wenn ein
Fahrzeug wiederholt von Rückrufen betroffen ist und der Alltag der Kunden durch
Ladebegrenzungen und Sicherheitswarnungen erheblich eingeschränkt wird, können
rechtliche Ansprüche auf Rückabwicklung oder andere Gewährleistungsrechte in
Betracht kommen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im
E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobil
itaet/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erzielt-erfolg-bei-rueckabwicklung-von-plug-hybri
d#paragraph--id--23131) an. Die Verbraucherkanzlei vertritt auch Mandanten gegen
andere Hersteller von E-Fahrzeugen wie Mercedes, Porsche und VW.
Worum es im aktuellen Ford-Kuga-Fall geht
Im konkreten Fall hat sich ein Autohändler bereit erklärt, den Kaufvertrag über
einen Ford Kuga Duratec PHEV rückabzuwickeln. Nach der Einigung soll der Mandant
nach Rückgabe des Fahrzeugs seine geleistete Anzahlung in Höhe von 9.500 Euro
abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten; parallel sollen die
gezahlten Darlehensraten nach Fahrzeugrückgabe von der finanzierenden Bank
erstattet werden. Die angesetzte Nutzungsentschädigung basiert auf einer
angenommenen Gesamtlaufleistung von 275.000 Kilometern, Der Fall zeigt
beispielhaft, wie groß der Druck auf Händler und Hersteller inzwischen geworden
ist. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, welche Rechte Ford-Kunden haben,
wenn ihr Fahrzeug von wiederholten Rückrufen, Sicherheitsrisiken und
Nutzungsbeschränkungen betroffen ist.
Was beim Ford Kuga bisher geschehen ist
Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid steht seit geraumer Zeit wegen Problemen mit der
Hochvoltbatterie und weiterer technischer Mängel unter Druck. Nach Angaben des
ADAC läuft aktuell ein großer Rückruf wegen möglicher Brandgefahr. Betroffen
sind in Deutschland rund 74.150 Fahrzeuge, weltweit 242.170 Fahrzeuge. Ford
selbst weist auf seiner Rückrufseite darauf hin, dass die Hochvoltbatterie nur
noch bis 80 Prozent geladen und ausschließlich der Standardmodus "Auto EV"
verwendet werden soll. Eine technische Lösung stellt Ford derzeit erst für Mitte
2026 in Aussicht.
Nach Berichten von auto motor und sport vom 19. März 2026 sowie
autoservicepraxis vom 18. März 2026 wird der aktuelle Rückruf unter dem
Herstellercode 25SC4 und der KBA-Referenznummer 15919R geführt. Hintergrund ist
die Gefahr eines internen Kurzschlusses in der Hochvoltbatterie. Das kann nicht
nur im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen, sondern auch zu einem
Verlust der Antriebsleistung. Dem KBA waren laut ADAC und autoservicepraxis
zuletzt bereits sieben Vorfälle bekannt, wenn auch ohne Personenschäden.
Für betroffene Verbraucher ist vor allem die Gesamtsituation problematisch:
- Der Ford Kuga PHEV ist erneut von einem sicherheitsrelevanten Batterierückruf
betroffen.
- Ford empfiehlt eine Ladebegrenzung auf 80 Prozent und die Beschränkung auf den
Standardmodus "Auto EV".
- Eine endgültige technische Lösung ist nach aktuellem Stand nicht sofort
verfügbar, sondern erst für Mitte 2026 angekündigt.
- Neben der Brandgefahr steht auch ein möglicher Verlust der Antriebsleistung im
Raum.
- Der aktuelle Vergleich zeigt, dass außergerichtliche Lösungen zur
Rückabwicklung im Einzelfall möglich sind.
Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist der jetzt erzielte Vergleich ein deutliches
Zeichen dafür, dass sich Verbraucher gegen die Folgen des Rückruf-Chaos beim
Ford Kuga wehren können. Maßgeblich ist dabei immer der Einzelfall. Wenn ein
Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweist, sicherheitsrelevante Rückrufe
vorliegen, die Nutzung eingeschränkt ist und eine dauerhafte Abhilfe nicht
kurzfristig bereitsteht, kommen insbesondere Gewährleistungsrechte wie
Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Das gilt vor allem dann,
wenn Käufer ein Fahrzeug erworben haben, das sie im Alltag gerade wegen seiner
elektrischen Reichweite und seines Komforts nutzen wollten, nun aber nur
eingeschränkt laden oder fahren dürfen.
Juristisch relevant ist außerdem, dass es sich nicht um ein bloß theoretisches
Risiko handelt. Der Rückruf 25SC4 wird behördlich überwacht; Ford selbst warnt
vor einem möglichen Defekt der Hochvoltbatterie und gibt konkrete
Verhaltensregeln vor. Solche Nutzungseinschränkungen sprechen aus Sicht der
Kanzlei dafür, dass die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich
beeinträchtigt sein kann.
Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im
E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobil
itaet/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erzielt-erfolg-bei-rueckabwicklung-von-plug-hybri
d#paragraph--id--23131) an.
Die fünf Rückrufcodes beim Ford Kuga im Überblick
- 25SC4 - Ford Kuga Plug-in-Hybrid
Veröffentlichungsdatum: 4. Februar 2026.
Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 2. August 2019 bis 28.
November 2023, also im Kern Fahrzeuge der Baujahre 2019 bis 2023.
Betroffene Fahrzeuge: 74.150 Fahrzeuge in Deutschland und 242.170 Fahrzeuge
weltweit.
Rückrufgrund: möglicher interner Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit
Brandgefahr, Warnhinweisen und möglichem Antriebsverlust.
- 25S76 - Ford Kuga mit 1,5-Liter-EcoBoost-Motor
Veröffentlichungsdatum: 22. Januar 2026.
Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 19. November 2018 bis
28. Mai 2024, also Baujahre 2018 bis 2024.
Betroffene Fahrzeuge: 19.228 Fahrzeuge in Deutschland und 857.794 Fahrzeuge
weltweit.
Rückrufgrund: Ein Hochdruck-Einspritzventil kann reißen. Dann kann Kraftstoff
austreten, sich auf der Oberseite des Motors ansammeln und wegen der Nähe zum
Abgasstrang die Brandgefahr erhöhen.
- 25S61 - Ford Kuga
Veröffentlichungsdatum: 18. August 2025.
Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 24. März 2024 bis 8.
April 2025, also Fahrzeuge der Baujahre 2024 und 2025.
Betroffene Fahrzeuge: 7 Fahrzeuge in Deutschland und 475 Fahrzeuge weltweit.
Rückrufgrund: Motorölleck, das zum Motorschaden mit Antriebsverlust führen kann;
austretendes Öl kann sich an heißen Bauteilen entzünden, sodass auch hier eine
erhöhte Brandgefahr besteht.
- 25S21 - Ford Kuga
Veröffentlichungsdatum: 23. Juli 2025.
Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 25. Juli 2019 bis 19.
Dezember 2023 und damit im Kern Baujahre 2019 bis 2023.
Betroffene Fahrzeuge: 1.906 Fahrzeuge in Deutschland und 9.478 weltweit.
Rückrufgrund: Wiederholung eines Softwareupdates, weil ein
Hochdruck-Einspritzventil reißen kann und sich in der Folge Kraftstoff auf dem
Motor ansammeln kann. Das Risiko: Brandgefahr.
- 25S79 - nicht Ford Kuga, sondern Ford Explorer und Ford Capri
Veröffentlichungsdatum: 11. September 2025.
Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 31. Januar 2025 bis 21.
Mai 2025.
Betroffene Fahrzeuge: 7 Fahrzeuge in Deutschland und 15 weltweit.
Rückrufgrund: falsches Anzugsmoment am Masseanschluss, was zu
ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr führen kann. Für eine reine Kuga-Liste
gehört dieser Code daher eigentlich nicht dazu, zeigt aber, dass Ford 2025 auch
bei anderen Modellen sicherheitsrelevante Rückrufe hatte.
Der Ford-Kuga-Fall ist kein Einzelfall in der E-Mobilität
Der Fall Ford Kuga zeigt nach Auffassung der Kanzlei ein Problem, das inzwischen
auch bei anderen Herstellern sichtbar wird. So berichtete der ADAC am 25.
Februar 2026 über einen Rückruf bei Mercedes EQA und EQB wegen Brandgefahr durch
die Hochvoltbatterie; dort müssen betroffene Fahrzeuge nun sogar neue Batterien
erhalten. Ebenfalls über Batterieprobleme mit möglicher Brandgefahr berichtete
der ADAC am 25. März 2026 bei mehreren VW-Modellen der ID-Reihe sowie beim Cupra
Born.
Für Dr. Stoll & Sauer zeigt sich damit ein branchenübergreifendes Muster:
Hersteller greifen bei Problemen an Hochvoltbatterien zunächst häufig zu
Nutzungsvorgaben, Softwaremaßnahmen oder Zwischenlösungen, während betroffene
Käufer die praktischen Nachteile tragen. Genau an diesem Punkt setzt die
rechtliche Prüfung an. Die Kanzlei wird deshalb nicht nur weitere Fälle zum Ford
Kuga prüfen, sondern auch Ansprüche gegen andere Hersteller verfolgen, wenn
Fahrzeuge wegen Batterieproblemen, Brandgefahr oder erheblicher
Nutzungseinschränkungen mangelhaft sind.
Betroffene sollten deshalb prüfen lassen,
- ob ein erheblicher Sachmangel vorliegt,
- ob Rücktritt oder Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich sind,
- ob Minderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen,
- und ob Ansprüche gegen Händler, Hersteller oder beide Seiten in Betracht
kommen.
Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im
E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobil
itaet/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erzielt-erfolg-bei-rueckabwicklung-von-plug-hybri
d#paragraph--id--23131) an.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten
betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen
Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der
Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000
Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte
der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den
Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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