Kleve - Emmerich (ots) - Am Montagnachmittag, 1. September 2025, kontrollierte
die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen
auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 24-jährigen Rumänen bei
der Einreise aus den Niederlanden. Eine Überprüfung der Personalien des
Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Bochum wegen gefährlicher Körperverletzung vorliegt. Hiernach
muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro bezahlen oder
eine 45-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Verurteilte konnte die ihm drohende
Haftstrafe abwenden, da er die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei
einzahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er dann seine Reise
fortsetzen.
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