Kleve - Emmerich (ots) - Am Donnerstagvormittag, 4. September 2025,
kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide einen 22-jährigen
Bulgaren. Der Mann reiste zuvor als Beifahrer in einem in Bulgarien zugelassenen
Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien in
den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig
einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 22-Jährigen erlassen
hat. Der Gesuchte konnte die ihm drohende 60-tägige Haftstrafe abwenden, da er
die fällige Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro und 81 Euro Verfahrenskosten bei
der Bundespolizei bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte
der Bulgare seine Reise fortsetzen.
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