Aachen (ots) - In der vergangenen Woche führte der Zoll aufgrund eines anonymen
Hinweises eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Shisha-Laden im Kreis Heinsberg
durch. Zollbeamte hatten zuvor beobachtet, wie eine männliche Person die
Fahrertür eines Kleintransporters verschloss und in den nahegelegenen
Shisha-Laden ging. Ein solches Fahrzeug wurde in einem Ende August beim
Hauptzollamt Aachen eingegangenen Hinweis beschrieben.
Im Ladenlokal stellten die Beamten lediglich versteuerte Tabakwaren fest.
Daraufhin baten sie den Geschäftsinhaber, den Transporter zu öffnen. Der Mann
gab an, dass ihm das Fahrzeug nicht gehöre und er über keinen Schlüssel verfüge.
Eine Halterabfrage ergab indes, dass der Wagen auf den Inhaber zugelassen war.
Laut den Beamten wurde das Fahrzeug zuvor durch einen männlichen Angestellten
verschlossen, was auch beobachtet wurde. Der Inhaber erklärte hierzu, der
Fahrzeugschlüssel sei auf dem Tresen abgelegt worden und anschließend offenbar
verschwunden.
Da der Verdacht bestand, dass sich in dem Fahrzeug unversteuerte Tabakwaren
befanden, erließ das Amtsgericht Aachen auf Antrag der Zöllner zum Auffinden des
Autoschlüssels einen Durchsuchungsbeschluss für das Ladenlokal. Weil der
Schlüssel im Rahmen der Durchsuchung nicht gefunden werden konnte, erweiterte
das Gericht den Beschluss um einen Beschlagnahmebeschluss für den Transporter.
Zur Abwendung des Vollzuges erinnerte sich der Ladeninhaber plötzlich, über
einen weiteren Schlüssel zu verfügen.
Nachdem das Fahrzeug schließlich geöffnet werden konnte, fanden die Beamten eine
Vielzahl von E-Vapes und Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderole auf der
Ladefläche. Insgesamt stellten sie fast 50 Kilo Tabak und E-Zigaretten mit einem
Gesamtinhalt von circa 16.000 Milliliter Liquid sicher.
Der 45-jährige Ladeninhaber gab unter anderem an, mit der unversteuerten Ware
nichts zu tun zu haben. Aufgrund des Sachverhalts eröffneten die Beamten sowohl
gegen ihn als auch gegen seinen 34-jährigen Angestellten jeweils ein
Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung/Hehlerei in
Verbindung mit dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
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OTS: Hauptzollamt Aachen
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