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HZA-AC: Zoll: Steueraufsichtsmaßnahme führt zu verdächtigem Kleintransporter / Zollbeamte stellen fast 50 Kilo unversteuerten Wasserpfeifentabak und eine große Menge E-Vapes ohne Steuerbanderole sicher

8.09.2025 14:55 Uhr Hauptzollamt Aachen

Aachen (ots) - In der vergangenen Woche führte der Zoll aufgrund eines anonymen Hinweises eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Shisha-Laden im Kreis Heinsberg durch. Zollbeamte hatten zuvor beobachtet, wie eine männliche Person die Fahrertür eines Kleintransporters verschloss und in den nahegelegenen Shisha-Laden ging. Ein solches Fahrzeug wurde in einem Ende August beim Hauptzollamt Aachen eingegangenen Hinweis beschrieben.

Im Ladenlokal stellten die Beamten lediglich versteuerte Tabakwaren fest. Daraufhin baten sie den Geschäftsinhaber, den Transporter zu öffnen. Der Mann gab an, dass ihm das Fahrzeug nicht gehöre und er über keinen Schlüssel verfüge. Eine Halterabfrage ergab indes, dass der Wagen auf den Inhaber zugelassen war.

Laut den Beamten wurde das Fahrzeug zuvor durch einen männlichen Angestellten verschlossen, was auch beobachtet wurde. Der Inhaber erklärte hierzu, der Fahrzeugschlüssel sei auf dem Tresen abgelegt worden und anschließend offenbar verschwunden.

Da der Verdacht bestand, dass sich in dem Fahrzeug unversteuerte Tabakwaren befanden, erließ das Amtsgericht Aachen auf Antrag der Zöllner zum Auffinden des Autoschlüssels einen Durchsuchungsbeschluss für das Ladenlokal. Weil der Schlüssel im Rahmen der Durchsuchung nicht gefunden werden konnte, erweiterte das Gericht den Beschluss um einen Beschlagnahmebeschluss für den Transporter.

Zur Abwendung des Vollzuges erinnerte sich der Ladeninhaber plötzlich, über einen weiteren Schlüssel zu verfügen.

Nachdem das Fahrzeug schließlich geöffnet werden konnte, fanden die Beamten eine Vielzahl von E-Vapes und Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderole auf der Ladefläche. Insgesamt stellten sie fast 50 Kilo Tabak und E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von circa 16.000 Milliliter Liquid sicher.

Der 45-jährige Ladeninhaber gab unter anderem an, mit der unversteuerten Ware nichts zu tun zu haben. Aufgrund des Sachverhalts eröffneten die Beamten sowohl gegen ihn als auch gegen seinen 34-jährigen Angestellten jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung/Hehlerei in Verbindung mit dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen Sabine Krämer Telefon: 0241/9091-2080 E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6113190 OTS: Hauptzollamt Aachen


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Aachen
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