Offenburg (ots) - In einer Kontrollstelle an der L 98 auf Höhe des Neurieder
Baggersees Kuhgrün nahmen Kräfte des Hauptzollamts Lörrach am Nachmittag des 5.
September gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Landes- und der
Bundespolizei sowie französischer Partnerbehörden den grenzüberschreitenden
Güter- und Personenverkehr aus Richtung Frankreich ins Visier. Dabei wurden eine
Vielzahl von Feststellungen getroffen. So musste zwei Männern, welche sich auf
dem Weg nach Polen befanden, von den Beamten der Landespolizei die Weiterfahrt
untersagt werden - ihr Fahrzeug hatte das zulässige Gesamtgewicht deutlich
überschritten. Vier aus Frankreich einreisende Männer mit ukrainischer,
türkischer, usbekischer und albanischer Staatsangehörigkeit konnten bei der
Kontrolle nicht die erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Gegen jeden
leiteten deshalb die kontrollierenden Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren
ein. Zöllner des Aufgabenbereichs Kontrollen des Hauptzollamts Lörrach mussten
gegen einen Autofahrer ein Verfahren wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen
das Waffengesetz einleiten: Er führte unerlaubterweise einen Schlagring mit
sich. Daneben hatte ein polnischer Autotransporter fünf Fahrzeuge aus der
Schweiz aufgeladen und diese beim Grenzübertritt nicht zollrechtlich angemeldet.
Vom Fahrer wurden deshalb die Einfuhrabgaben erhoben und gleichzeitig ein
Verfahren wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung eingeleitet. Bedienstete
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach machten zunächst im
Rahmen der betriebenen Kontrollstelle keine verfahrensrelevanten Feststellung,
setzten ihre Prüfungen anschließend aber in der Gastronomie im Raum Kehl fort.
So wurden in einem Restaurant zwei Beschäftigte angetroffen, welche von ihrem
verantwortlichen Arbeitgeber weder zur Sozialversicherung angemeldet waren, noch
hatte dieser eine verpflichtende Sofortmeldung erstellt. Gegen ihn wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einer zweiten Gaststätte trafen
die Zollbediensteten auf eine Beschäftigte mit gambischer Staatsangehörigkeit,
einen deutschen Aufenthaltstitel konnte sie aber nicht vorweisen. Sie hat sich
nun wegen des Verdachts eines unerlaubten Aufenthalts und der unerlaubten
Arbeitsaufnahme zu verantworten, ihr Arbeitgeber wegen Beihilfe hierzu und wegen
unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
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Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
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