Köln (ots) - 38 Gastronomiebetriebe sowie die dort tätigen 187 Personen
kontrollierten gestern mehr als 100 Beschäftigte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen liefen von den frühen
bis in die späten Abendstunden und waren Teil einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung. Auch Einsatzkräfte der Bezirksregierungen Köln und Bonn
sowie Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt Leverkusen waren beteiligt.
Überprüft wurden:
- in Köln: 12 Gastronomiebetriebe und 75 Personen
- in Bonn: 8 Gastronomiebetriebe und 38 Personen
- in Leverkusen: 4 Gastronomiebetriebe und 18 Personen
- im Rhein-Sieg-Kreis (Lohmar, Bornheim, Hennef, Siegburg und Bad
Honnef): 7 Gastronomiebetriebe und 38 Personen
- im Rheinisch-Bergischen Kreis (Burscheid und Rösrath): 2
Gastronomiebetriebe und 8 Personen
- im Oberbergischen Kreis (Gummersbach, Lindlar und Marienheide):
3 Gastronomiebetriebe und 10 Personen
- im Rhein-Erft-Kreis (Erftstadt und Kerpen): 2
Gastronomiebetriebe und 13 Personen
"Bei der Kontrolle eines Restaurants in Erftstadt, trafen wir auf einen
45-jährigen illegal beschäftigten Vietnamesen. Er gab an seinen Pass verloren zu
haben und versuchte uns mit falschen Identitätsangaben zu täuschen. Eine
genauere Überprüfung zeigte aber, dass er sich weder in Deutschland aufhalten
oder arbeiten darf. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren gegen ihn und die
Inhaberin des Restaurants eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen
Maßnahmen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde. Unsere Ermittlungen
richten sich nun in erster Linie gegen die Arbeitgeberin des Mannes", so Jens
Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. "Eine 23-jährige Brasilianerin
und ein 28-jähriger Inder wurden in Kölner Restaurants illegal beschäftigt. Auch
hier wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet."
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- 8 angetroffene Personen wurden ohne die erforderliche
Arbeitserlaubnis beschäftigt und vor Ort wurden Ermittlungsverfahren
eingeleitet (4 in Köln, 1 in Burscheid, 1 in Erftstadt, 2 in Lindlar)
- bei 23 angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass
sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und
somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden (12 in Köln, 3 in
Bonn, 3 in Erftstadt, 3 in Kerpen, 1 in Leverkusen, 1 in Bornheim)
- in 17 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten
nicht der Mindestlohn gezahlt wird (7 in Köln, 4 in Erftstadt, 3 in
Kerpen, 2 in Bad Honnef, 1 in Gummersbach)
- für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
es in einem Fall in Bonn Anhaltspunkte
- in 12 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund
fehlender Ausweisdokumente eingeleitet (2 in Köln, 1 in Bonn, 3 in
Lohmar, 1 in Rösrath, 2 in Leverkusen, 1 in Marienheide, 2 in Bad
Honnef)
- bei 4 Gastronomiebetrieben werden nicht die nach dem
Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt (2
in Hennef, 1 in Bad Honnef, 1 in Kerpen)
"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit.
Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen,
ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung
gemeldet sind, oder ob weitere Personen zu Unrecht Sozialleistungen beziehen.
Gerade die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht in der Regel eine
intensive Folgeprüfung bei den Betrieben notwendig", erläutert Ahland.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 - 111 74 537
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121251/6121591
OTS: Hauptzollamt Köln
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