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HZA-K: Kölner Zoll prüft Gastronomiebetriebe und stößt auf illegale Beschäftigung, Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit / bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FOTO)

20.09.2025 12:55 Uhr Hauptzollamt Köln

Köln (ots) - 38 Gastronomiebetriebe sowie die dort tätigen 187 Personen kontrollierten gestern mehr als 100 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen liefen von den frühen bis in die späten Abendstunden und waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Auch Einsatzkräfte der Bezirksregierungen Köln und Bonn sowie Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt Leverkusen waren beteiligt.

Überprüft wurden:

- in Köln: 12 Gastronomiebetriebe und 75 Personen

- in Bonn: 8 Gastronomiebetriebe und 38 Personen

- in Leverkusen: 4 Gastronomiebetriebe und 18 Personen

- im Rhein-Sieg-Kreis (Lohmar, Bornheim, Hennef, Siegburg und Bad Honnef): 7 Gastronomiebetriebe und 38 Personen

- im Rheinisch-Bergischen Kreis (Burscheid und Rösrath): 2 Gastronomiebetriebe und 8 Personen

- im Oberbergischen Kreis (Gummersbach, Lindlar und Marienheide): 3 Gastronomiebetriebe und 10 Personen

- im Rhein-Erft-Kreis (Erftstadt und Kerpen): 2 Gastronomiebetriebe und 13 Personen

"Bei der Kontrolle eines Restaurants in Erftstadt, trafen wir auf einen 45-jährigen illegal beschäftigten Vietnamesen. Er gab an seinen Pass verloren zu haben und versuchte uns mit falschen Identitätsangaben zu täuschen. Eine genauere Überprüfung zeigte aber, dass er sich weder in Deutschland aufhalten oder arbeiten darf. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren gegen ihn und die Inhaberin des Restaurants eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen die Arbeitgeberin des Mannes", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. "Eine 23-jährige Brasilianerin und ein 28-jähriger Inder wurden in Kölner Restaurants illegal beschäftigt. Auch hier wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet."

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

- 8 angetroffene Personen wurden ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt und vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet (4 in Köln, 1 in Burscheid, 1 in Erftstadt, 2 in Lindlar)

- bei 23 angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden (12 in Köln, 3 in Bonn, 3 in Erftstadt, 3 in Kerpen, 1 in Leverkusen, 1 in Bornheim)

- in 17 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (7 in Köln, 4 in Erftstadt, 3 in Kerpen, 2 in Bad Honnef, 1 in Gummersbach)

- für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall in Bonn Anhaltspunkte

- in 12 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund fehlender Ausweisdokumente eingeleitet (2 in Köln, 1 in Bonn, 3 in Lohmar, 1 in Rösrath, 2 in Leverkusen, 1 in Marienheide, 2 in Bad Honnef)

- bei 4 Gastronomiebetrieben werden nicht die nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt (2 in Hennef, 1 in Bad Honnef, 1 in Kerpen)

"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, oder ob weitere Personen zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Gerade die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht in der Regel eine intensive Folgeprüfung bei den Betrieben notwendig", erläutert Ahland.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln Pressesprecher Jens Ahland Telefon: 0221-9413-1008 Mobil: 0151 - 111 74 537 E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121251/6121591 OTS: Hauptzollamt Köln


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Köln
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