Erfurt (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat am vergangenen
Freitagabend (19.09.2025) 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Rahmen
einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Thüringen und
Südwestsachsen überprüft (30 in Thüringen und 16 in Südwestsachsen). Die
Finanzämter beteiligten sich an dieser Schwerpunktprüfung.
Im Einsatz waren 110 Zöllnerinnen und Zöllner (75 in Thüringen und 35 in
Südwestsachsen), die insgesamt 208 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen
befragten (140 in Thüringen und 68 in Südwestsachsen).
Ziel der Kontrollen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die
Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler
Beschäftigung.
In 51 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche
Unregelmäßigkeiten fest, die nun weiter aufgeklärt werden müssen:
- Mindestlohn: 10 (Thüringen: 3, Südwestsachsen: 7)
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 8 (Thüringen: 5,
Südwestsachsen: 3)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: 23 (Thüringen: 17,
Südwestsachsen: 6)
- Sozialleistungsbetrug: 3 (Thüringen: 2, Südwestsachsen: 1)
- Sonstige (zum Beispiel Nichtmitführung von Ausweispapieren): 7
(Thüringen: 1, Südwestsachsen: 6)
Bereits vor Ort leiteten sie elf Strafverfahren (acht in Thüringen und drei in
Südwestsachsen) und neun Bußgeldverfahren (sechs in Thüringen und drei in
Südwestsachsen) wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise
der illegalen Beschäftigung von Ausländern ein.
Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung werden dem Staat neben
Sozialversicherungsbeiträgen auch Steuern vorenthalten. Dieses Geld fehlt nicht
nur bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, es ist auch ungerecht gegenüber
denjenigen, die ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Aus diesem Grund hat sich
die Thüringer Steuerverwaltung an der Schwerpunktprüfung des Zolls beteiligt.
Knapp 30 Bedienstete aus der Steuerfahndung und den Prüfungsdiensten der
Thüringer Finanzämter waren gemeinsam mit den Bediensteten des Zolls in
Thüringen unterwegs. Sie prüften insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der
Kassenführung und der Einbehaltung sowie Abführung der Lohnsteuer. Die
Ergebnisse werden nun im Einzelnen in den Finanzämtern ausgewertet.
"Eines steht aber bereits fest: Mit der Beteiligung der Finanzämter wurde ein
wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit und für den fairen Wettbewerb
geleistet", sagte Dana Schleußinger, Leiterin des Hauptzollamtes Erfurt.
An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Die
Zöllnerinnen und Zöllner werden die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten
mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere
Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem
Informationsaustausch mit anderen Behörden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf
die Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten
und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des
Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn
12,82 Euro brutto pro Stunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren
entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und
ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des
Zolls sowohl stichprobenartige Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller
Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit
betroffenen Branchen führt der Zoll ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch
regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und
sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen
Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
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OTS: Hauptzollamt Erfurt
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