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HZA-EF: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll kontrolliert Gaststätten in Thüringen und Südwestsachsen (FOTO)

22.09.2025 14:41 Uhr Hauptzollamt Erfurt

Erfurt (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat am vergangenen Freitagabend (19.09.2025) 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Thüringen und Südwestsachsen überprüft (30 in Thüringen und 16 in Südwestsachsen). Die Finanzämter beteiligten sich an dieser Schwerpunktprüfung.

Im Einsatz waren 110 Zöllnerinnen und Zöllner (75 in Thüringen und 35 in Südwestsachsen), die insgesamt 208 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten (140 in Thüringen und 68 in Südwestsachsen).

Ziel der Kontrollen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

In 51 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die nun weiter aufgeklärt werden müssen:

- Mindestlohn: 10 (Thüringen: 3, Südwestsachsen: 7) - Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 8 (Thüringen: 5, Südwestsachsen: 3) - Illegale Beschäftigung von Ausländern: 23 (Thüringen: 17, Südwestsachsen: 6) - Sozialleistungsbetrug: 3 (Thüringen: 2, Südwestsachsen: 1) - Sonstige (zum Beispiel Nichtmitführung von Ausweispapieren): 7 (Thüringen: 1, Südwestsachsen: 6)

Bereits vor Ort leiteten sie elf Strafverfahren (acht in Thüringen und drei in Südwestsachsen) und neun Bußgeldverfahren (sechs in Thüringen und drei in Südwestsachsen) wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise der illegalen Beschäftigung von Ausländern ein.

Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung werden dem Staat neben Sozialversicherungsbeiträgen auch Steuern vorenthalten. Dieses Geld fehlt nicht nur bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, es ist auch ungerecht gegenüber denjenigen, die ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Aus diesem Grund hat sich die Thüringer Steuerverwaltung an der Schwerpunktprüfung des Zolls beteiligt. Knapp 30 Bedienstete aus der Steuerfahndung und den Prüfungsdiensten der Thüringer Finanzämter waren gemeinsam mit den Bediensteten des Zolls in Thüringen unterwegs. Sie prüften insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und der Einbehaltung sowie Abführung der Lohnsteuer. Die Ergebnisse werden nun im Einzelnen in den Finanzämtern ausgewertet.

"Eines steht aber bereits fest: Mit der Beteiligung der Finanzämter wurde ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit und für den fairen Wettbewerb geleistet", sagte Dana Schleußinger, Leiterin des Hauptzollamtes Erfurt.

An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Die Zöllnerinnen und Zöllner werden die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenartige Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt der Zoll ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt Carlito Klaus Telefon: 0361 60176-109 E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6122535 OTS: Hauptzollamt Erfurt


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Erfurt
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