Dresden (ots) - Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamtes Dresden im Hotel- und Gaststättengewerbe umfangreiche
Prüfmaßnahmen im Rahmen einer bundesweit risikoorientierten Schwerpunktprüfung
durch. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die
Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler
Beschäftigung.
Insgesamt waren 90 Beschäftigte des Zolls im Einsatz, darüber hinaus begleiteten
Vertreter der Landesfinanzverwaltung die Maßnahmen. In den Regionen Dresden,
Leipzig, Nord- und Ost-Sachsen, kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner rund
30 Objekte, vornehmlich im Gastronomiegewerbe. Dabei wurden 100
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu deren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Aus diesen Befragungen resultierten 55 Verdachtsmomente u.a. auf Verstöße gegen
sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie auf
die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Rahmen der Prüfung eines
Imbisses im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versuchte ein
Arbeitnehmer sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, die jedoch
unmittelbar beendet wurde. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich
heraus, dass der Aufenthalt des flüchtigen Arbeitnehmers zwar geduldet war, ihm
jedoch keine Berechtigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verlieh.
In Fällen von Fahndungstreffern sowie aufenthaltsrechtlichen Verstößen wurden
die Personen an die jeweils zuständigen Stellen übergeben. An die am 19.
September 2025 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche
Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten
der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen
und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf
Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu
den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen
des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine
Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll
entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und
ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen
erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl
stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten
eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen
führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale
Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit
für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Hauptzollamt Dresden
Philipp Mitteldorf
Telefon: 0351/4644-1041
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OTS: Hauptzollamt Dresden
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