Seite zu Favoriten hinzufügen / Link zu ihrer Webseite einrichten 

Deutschland

Top-News



HZA-DD: Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie / Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit (FOTO)

23.09.2025 14:40 Uhr Hauptzollamt Dresden

Dresden (ots) - Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Dresden im Hotel- und Gaststättengewerbe umfangreiche Prüfmaßnahmen im Rahmen einer bundesweit risikoorientierten Schwerpunktprüfung durch. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Insgesamt waren 90 Beschäftigte des Zolls im Einsatz, darüber hinaus begleiteten Vertreter der Landesfinanzverwaltung die Maßnahmen. In den Regionen Dresden, Leipzig, Nord- und Ost-Sachsen, kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 30 Objekte, vornehmlich im Gastronomiegewerbe. Dabei wurden 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu deren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen resultierten 55 Verdachtsmomente u.a. auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Rahmen der Prüfung eines Imbisses im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versuchte ein Arbeitnehmer sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, die jedoch unmittelbar beendet wurde. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der Aufenthalt des flüchtigen Arbeitnehmers zwar geduldet war, ihm jedoch keine Berechtigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verlieh.

In Fällen von Fahndungstreffern sowie aufenthaltsrechtlichen Verstößen wurden die Personen an die jeweils zuständigen Stellen übergeben. An die am 19. September 2025 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden Philipp Mitteldorf Telefon: 0351/4644-1041 E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121226/6123560 OTS: Hauptzollamt Dresden


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Dresden
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung