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Gelsenkirchen (ots) - Am 23. September stellte eine Streife der Bundespolizei im
Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann mit einer größeren Menge Cannabis fest.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten auch eine Waffe. Das vom Mann angegebene
Geburtsdatum entsprach nicht der Wahrheit.
Gegen 15:10 Uhr führten die Einsatzkräfte bei dem Gelsenkirchener eine Kontrolle
durch. Auf die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände bei sich
trage, antwortete der 26-Jährige verneinend, gab aber zu, Cannabis in seinem
Rucksack mitzuführen. Da er die genaue Menge nicht nennen wollte, brachten die
Beamten ihn zur Wache am Gelsenkirchener Hauptbahnhof, um ihn genauer zu
kontrollieren. Dort fanden die Polizisten etwa zwölf Gramm Cannabis, das somit
die erlaubte Grenze nicht überschritt, sowie ein verbotenes Elektroimpulsgerät.
Letzteres beschlagnahmten die Einsatzkräfte. Nach erfolgter Belehrung gab der
deutsche Staatsbürger an, das Gerät zur Selbstverteidigung mitzuführen. Die
Identität des Mannes überprüften die Polizisten mittels eines
Fingerabdruckscans. Dabei stellten sie ein abweichendes Geburtsdatum fest. Der
bereits polizeibekannte Mann hatte zuvor ein anderes Datum genannt, um seine
Identität zu verschleiern.
Anschließend entließen die Bundespolizisten den Beschuldigten und leiteten ein
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe ein.
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