Wiesbaden (ots) - Die Gefahr von Drohnen ist nicht nur seit dem Ukrainekrieg
erheblich gestiegen. Besonders im Rahmen des hybriden Krieges ist die
Drohnenabwehr schon heute ein wichtiger Bestandteil des Schutzes kritischer
Infrastruktur, dient der Spionageabwehr und dem Schutz sensibler Örtlichkeiten.
Auch die Terror- und Anschlagsgefahr, die von Drohnen bei Volksfesten,
politischen Veranstaltungen und an belebten Plätzen ausgeht, ist groß und
permanent vorhanden.
Hier muss die Polizei in der Lage sein, Drohnen zu detektieren und ggf. auch
unschädlich zu machen.
Die DPolG Hessen legt besonderen Wert darauf, dass es keine lokalen Alleingänge
in den Bundesländern geben darf. Sowohl Bundes-, Landespolizei als auch die
Bundeswehr müssen in der Lage sein, mit gleichen oder zumindest kompatiblen
Systemen die Drohnenabwehr durchzuführen. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen und
Zuständigkeiten erfordern einheitliche Grundlagen und Standards. Eine
Gesetzesanpassung ist in diesem Zusammenhang unumgänglich. Schnelles zeitliches
Handeln ist bei Drohnensichtungen und Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen
notwendig. Deshalb ist die örtliche Polizei die einzig sinnvolle Stelle, dieser
Gefahr und ihrer Abwehr zu begegnen. Eine vollumfängliche materielle Ausstattung
und rechtliche Ermächtigungen sind jetzt Ultima Ratio. Hier bietet sich das
Sondervermögen an, da gerade die Drohnenabwehr eine Aufgabe ist, die zwar die
Länder vor Ort ausführen müssen, aber eine grundsätzliche Zuständigkeit des
Bundes besteht. "Der Gefahr von Drohnen muss die Polizei jetzt schnell und
effektiv begegnen." sagt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen
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