Flughafen München (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei
Flughafen München und des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord
Am Donnerstagabend (2. Oktober) kam es im Umfeld und auf dem Gelände des
Münchner Flughafens zu mehreren Drohnensichtungen. Die ersten Hinweise gingen
gegen 20:30 Uhr ein. Betroffen waren zunächst Bereiche rund um den Flughafen,
darunter Freising und Erding. Die Landespolizei leitete daraufhin umgehend
umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit starken Kräften im Umfeld des Flughafens
ein. Parallel dazu führte die Bundespolizei auf dem Flughafengelände
unverzüglich Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen durch. Ein Verursacher konnte
bislang allerdings nicht identifiziert werden. Gegen 21:05 Uhr wurden Drohnen in
der Nähe des Flughafenzauns gemeldet. Gegen 22:10 Uhr erfolgte die erste
Sichtung auf dem Flughafengelände. Daraufhin wurde der Flugbetrieb um 22:18 Uhr
aus Sicherheitsgründen sukzessive eingestellt. Die präventive Sperrung umfasste
ab 22:35 Uhr beide Start- und Landebahnen. Die Sichtungen endeten gegen
Mitternacht. Nach Angaben des Flughafenbetreibers kam es bis dahin zu 17
Flugausfällen und 15 Umleitungen. Zur Überwachung des Luftraums und zu
Fahndungszwecken waren auch Hubschrauber der Bundespolizei und der Bayerischen
Landespolizei im Einsatz. Der Flughafen München kümmerte sich in Zusammenarbeit
mit den Airlines umgehend um die Versorgung der Passagiere in den Terminals. Es
wurden Feldbetten bereitgestellt, sowie Decken, Getränke und Snacks ausgereicht.
Des Weiteren wurden 15 ankommende Flüge nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und
Frankfurt umgeleitet.
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben sind an Verkehrsflughäfen für die Detektion
und Abwehr von Drohnen die Deutsche Flugsicherung (DFS), der Flughafenbetreiber,
die Landesluftsicherheitsbehörden, die Polizeien der Länder sowie die
Bundespolizei zuständig. Die Maßnahmen erfolgen in bewährter enger Abstimmung
aller beteiligten Stellen und dem Flughafenbetreiber auf Grundlage gemeinsam
konzipierter Notfallpläne. Polizeipräventiv ist im Umfeld des Flughafens die
jeweils örtlich zuständige Landespolizei verantwortlich, auf dem
Flughafengelände die Bundespolizei. Die Strafverfolgung obliegt der
Landespolizei.
Hinweis
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Sicherheitsbehörden aus einsatztaktischen
Gründen keine weiteren Angaben zu den eingesetzten Systemen und Maßnahmen machen
können.
Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch die Bayerische
Polizei geführt.
Rückfragen bitte an:
Stefan Bayer
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de
Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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OTS: Bundespolizeidirektion München
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