Rastatt (ots) - Bei einem Verkehrsunfall am Freitagabend in der Schlossstraße
haben die Beamten des Polizeireviers Rastatt gegen einen 21-jährigen Mann gleich
mehrere Verfahren eingeleitet. Der junge Mann soll nach derzeitigem Sachstand
gegen 17.50 Uhr mit seinem E-Scooter die Schlossstraße befahren haben. Aus noch
unbekannter Ursache kam er alleinbeteiligt zu Fall und zog sich hierbei leichte
Verletzungen im Gesicht zu. Bei der Unfallaufnahme nahmen die Beamten deutlichen
Atemalkoholgeruch bei dem E-Scooter-Fahrer wahr. Ein daraufhin freiwillig
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,1 Promille, weshalb
eine Blutentnahme angeordnet wurde. Außerdem stellte sich heraus, dass der
E-Scooter nicht über die notwendige Versicherung verfügte.
/bab
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