Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) - Zwei afrikanische Businsassen haben von
Samstag auf Sonntag (11./12. Oktober) bei Grenzkontrollen an der A 93 ihre
ursprünglichen Reisepläne vorerst aufgeben müssen, obwohl mit ihren Papieren
alles in Ordnung war. Den Männern blieb aufgrund der jeweiligen Anordnung der
Bundespolizei keine andere Wahl, als auf Höhe Kiefersfelden auszusteigen und
zuzusehen, wie ihre Busse davonfuhren.
Bei der Überprüfung der Personalien eines marokkanischen Staatsangehörigen, der
sich mit einem Pass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen
konnte, stellte sich heraus, dass er im August des vergangenen Jahrs schon
einmal versucht hatte, an derselben Stelle einzureisen. Damals verfügte er nicht
über die erforderlichen Einreisepapiere und wurde zurückgewiesen. Angesichts
seines illegalen Einreiseversuchs hatte das Rosenheimer Amtsgericht einen
Strafbefehl in Höhe von rund 1.600 Euro gegen ihn erlassen. Diese Geldstrafe
hatte der Marokkaner jedoch nicht beglichen. Auch bei seiner Rückkehr war der
44-Jährige nicht in der Lage den geforderten Betrag zu bezahlen. Daher brachten
ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau, wo er
ersatzweise eine zweieinhalbmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Ein nigerianischer Staatsangehöriger war bei der Einreisekontrolle ebenfalls in
der Lage, einen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung
auszuhändigen. Wie die Bundespolizisten herausfanden, hatte das Amtsgericht in
Rosenheim gegen ihn im Jahr 2022 einen Strafbefehl erlassen. Wegen Verschaffens
falscher amtlicher Ausweise war dem heute 32-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe
von 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Zunächst sah es
so aus, als müsste auch er mangels finanzieller Möglichkeiten für mehrere Monate
ins Gefängnis. Ein telefonisch verständigter Verwandter zahlte die geforderte
Summe dann aber doch noch bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg
ein. Im Anschluss konnte sich der Nigerianer um die Fortsetzung seiner Reise
bemühen.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6136830
OTS: Bundespolizeidirektion München
|