Rosenheim, München, Freilassing, Traunstein (ots) - 17.000 Euro Bargeld fanden
Zöllner der Traunsteiner Kontrolleinheit vergangenen Dienstag bei der
abendlichen Reiseverkehrskontrolle bei einem PKW-Fahrer am Grenzübergang
Salzburg - Freilassing bei der Einreise aus Richtung Salzburg, obwohl dieser die
Frage nach größeren mitgeführtem Bargeldmengen verneint hatte. Zunächst
entdeckten die beiden Zöllner 10.000 Euro Bargeld unter der Fußmatte des Fahrers
bei der Durchsuchung des PKWs mit deutschem Kennzeichen. Daraufhin forderten sie
den Mann erneut auf, Angaben darüber zu machen, ob er noch weitere Bargeldmengen
mit sich führe. Obwohl dieser bei seiner ursprünglichen Aussage blieb, er hätte
kein weiteres Bargeld bei sich, kamen weitere 7.000 Euro bei der sich
anschließenden Kontrolle des Inhalts der Taschen und Hosentaschen zum Vorschein.
Das Hauptzollamt Rosenheim leitete daher ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer
ein. Zur Begleichung des zu erwartenden Bußgeldes wurde ein Betrag in Höhe von
8.500 Euro einbehalten.
Zuletzt schon stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein einen
Bargeldbetrag von über 18.000 Euro bei der Kontrolle eines Zugreisenden aus
Österreich bei der Einreise nach Deutschland fest. Dieser hatte zudem noch eine
geladene Schusswaffe bei sich. Trotz Aufforderung, über mitgeführte Barmittel
Auskunft zu geben, hatte auch dieser die korrekte Höhe des im Reisekoffer
befindlichen Bargeldes verschwiegen.
"Werden Sie von Zollbediensteten bei der Einreise nach Deutschland aus einem
Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat
der EU kontrolliert, müssen Sie auf Nachfrage Art und Wert der Barmittel
beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben - auch wenn
die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde." , rät
Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der
Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte
Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder
mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in
Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Nähere Information dazu
sind unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/
Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html zu finden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6139350
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
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