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HZA-RO: Einreisender aus Österreich versteckte 17.000 Euro Bargeld unter der Fußmatte und in der Hosentasche / Zoll leitete Bußgeldverfahren ein (FOTO)

16.10.2025 18:25 Uhr Hauptzollamt Rosenheim

Rosenheim, München, Freilassing, Traunstein (ots) - 17.000 Euro Bargeld fanden Zöllner der Traunsteiner Kontrolleinheit vergangenen Dienstag bei der abendlichen Reiseverkehrskontrolle bei einem PKW-Fahrer am Grenzübergang Salzburg - Freilassing bei der Einreise aus Richtung Salzburg, obwohl dieser die Frage nach größeren mitgeführtem Bargeldmengen verneint hatte. Zunächst entdeckten die beiden Zöllner 10.000 Euro Bargeld unter der Fußmatte des Fahrers bei der Durchsuchung des PKWs mit deutschem Kennzeichen. Daraufhin forderten sie den Mann erneut auf, Angaben darüber zu machen, ob er noch weitere Bargeldmengen mit sich führe. Obwohl dieser bei seiner ursprünglichen Aussage blieb, er hätte kein weiteres Bargeld bei sich, kamen weitere 7.000 Euro bei der sich anschließenden Kontrolle des Inhalts der Taschen und Hosentaschen zum Vorschein. Das Hauptzollamt Rosenheim leitete daher ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein. Zur Begleichung des zu erwartenden Bußgeldes wurde ein Betrag in Höhe von 8.500 Euro einbehalten.

Zuletzt schon stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein einen Bargeldbetrag von über 18.000 Euro bei der Kontrolle eines Zugreisenden aus Österreich bei der Einreise nach Deutschland fest. Dieser hatte zudem noch eine geladene Schusswaffe bei sich. Trotz Aufforderung, über mitgeführte Barmittel Auskunft zu geben, hatte auch dieser die korrekte Höhe des im Reisekoffer befindlichen Bargeldes verschwiegen.

"Werden Sie von Zollbediensteten bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU kontrolliert, müssen Sie auf Nachfrage Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben - auch wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde." , rät Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Nähere Information dazu sind unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/ Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html zu finden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim Marion Dirscherl Telefon: 08031-3006-7100 E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6139350 OTS: Hauptzollamt Rosenheim


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Rosenheim
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