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Kiel, Lübeck, Puttgarden, Heiligenhafen, Schleswig-Holstein (ots) - Bei einer
zollrechtlichen Kontrolle auf der Ausreisespur des Fährbahnhofs Puttgarden
entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel am 23. Oktober 2025
in einem polnisch zugelassenen Kleintransporter knapp 50 Kilogramm Haschisch.
Während der routinemäßigen Kontrolle legte der Fahrer - ein 48-jähriger
polnischer Staatsangehöriger - seinen Ausweis und den Frachtbrief (CMR) vor. Aus
dem CMR ging hervor, dass sowohl Waren von Spanien nach Dänemark als auch von
England nach Norwegen transportiert werden sollten.
Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner im vorderen
Teil des Laderaums vier Kartons, die laut Aufschrift Kaffee enthalten sollten,
sowie im hinteren Bereich zwei Holzboxen, mehrere Metallbehälter und blaue
Papierkartons, die in weiße Klarsichtfolie eingeschweißt waren, fest.
Da die Angaben zur Ware auf dem Frachtbrief unzureichend waren, entschieden sich
die Einsatzkräfte, die vorderen vier Kartons zu öffnen.
In jedem Karton befanden sich jeweils fünf Versandtaschen mit unterschiedlichen
Gewichtsangaben. Neben lose eingefüllten Kaffeebohnen fanden sich darin jeweils
zwei vakuumierte Plastikbeutel, die wiederum zwölf kleinere Päckchen mit der
Aufschrift "Chocolate Puro" enthielten.
Beim Öffnen dieser luftdicht verschlossenen Päckchen stieg den Einsatzkräften
ein intensiver Cannabisgeruch in die Nase. Ein Drogenschnelltest bestätigte den
Verdacht: In den insgesamt 499 Päckchen befanden sich knapp 50 Kilogramm
Haschisch.
"Der Zoll prüft nicht nur Papiere. Unsere Zöllnerinnen und Zöllner schauen auch
genau hin", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
"Kaffee wird wegen seines starken Eigengeruchs häufig zur Tarnung von Drogen
genutzt. So sollen Zollspürhunde vom eigentlichen Drogengeruch abgelenkt
wer-den. Gegen die 'Spürnasen' erfahrener Einsatzkräfte hilft das aber nicht;
Erfahrung und Intuition sind oft der beste Spürsinn", so Oder weiter.
Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des
Bannbruchs sowie eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
eingeleitet.
Das Haschisch mit einem Straßenverkaufswert von ca. 500.000 Euro wurden
sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in
Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus-
oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)).
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: mailto:presse.hza-kiel@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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