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HZA-LÖ: Sozialkassen um 48.000 Euro geschädigt Malerunternehmer aus der Ortenau rechtskräftig verurteilt

30.10.2025 09:10 Uhr Hauptzollamt Lörrach

Offenburg (ots) - Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg verurteilte das Amtsgericht Lahr den 72-Jährigen Inhaber eines Malerbetriebes in der Ortenau per Strafbefehl zu einer Gesamtgeldstrafe von 10.500 Euro. Die Zollbeamtinnen und -beamten hatten festgestellt, dass der Einzelunternehmer im Zeitraum von Oktober 2021 bis August 2023 insgesamt drei Arbeitnehmer lediglich als geringfügig beschäftigt angemeldet hatte, obwohl diese tatsächlich in einem wesentlich höheren Stundenumfang für den Betrieb tätig waren. Die Löhne zahlte der Arbeitgeber bar aus - ein klarer Fall von Schwarzarbeit und Beitragsbetrug. Durch sein Handeln hatte der Mann den Sozialkassen in 21 Fällen Beiträge in Höhe von rund 48.000 Euro vorenthalten. Neben der Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro werden dem Unternehmer auch die Kosten des Verfahrens sowie der Auslagen in Rechnung gestellt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach Pressesprecherin Maya Jehle Telefon: 07621 941-1210 E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121255/6147884 OTS: Hauptzollamt Lörrach


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Lörrach
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