|
Offenburg (ots) - Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg verurteilte das Amtsgericht Lahr den
72-Jährigen Inhaber eines Malerbetriebes in der Ortenau per Strafbefehl zu einer
Gesamtgeldstrafe von 10.500 Euro. Die Zollbeamtinnen und -beamten hatten
festgestellt, dass der Einzelunternehmer im Zeitraum von Oktober 2021 bis August
2023 insgesamt drei Arbeitnehmer lediglich als geringfügig beschäftigt
angemeldet hatte, obwohl diese tatsächlich in einem wesentlich höheren
Stundenumfang für den Betrieb tätig waren. Die Löhne zahlte der Arbeitgeber bar
aus - ein klarer Fall von Schwarzarbeit und Beitragsbetrug. Durch sein Handeln
hatte der Mann den Sozialkassen in 21 Fällen Beiträge in Höhe von rund 48.000
Euro vorenthalten. Neben der Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro werden dem
Unternehmer auch die Kosten des Verfahrens sowie der Auslagen in Rechnung
gestellt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Maya Jehle
Telefon: 07621 941-1210
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121255/6147884
OTS: Hauptzollamt Lörrach
|