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Freilassing (ots) - Am Montagnachmittag (3. November) kontrollierten Beamte der
Bundespolizei einen grenzüberschreitenden Zug und nahmen dabei zwei türkische
Männer fest, die jeweils mit mehreren Fahndungsausschreibungen gesucht wurden.
Für einen 37-jährigen Türken endete die Reise nach Deutschland am Bahnhof
Freilassing. Der Mann war im Jahr 2014 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben
worden. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein siebenjähriges Einreise- und
Aufenthaltsverbot verhängt. Bei seinem erneuten Einreiseversuch stellten die
Beamten fest, dass gleich fünf Fahndungsausschreibungen gegen ihn vorlagen. Die
Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn per Haftbefehl wegen besonders schwerer
räuberischer Erpressung sowie bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln. Von der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe von sechs
Jahren und sechs Monaten muss der 37-Jährige nun noch 588 Tage verbüßen. Auch
die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte ihn zur Fahndung mittels
Strafvollstreckungshaftbefehl wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln
ausgeschrieben. Die geforderten Geldstrafen konnten vor Ort durch die Person
nicht beglichen werden. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nach dem Türken, da er noch eine
Restfreiheitsstrafe von 31 Tagen verbüßen muss. Ursprünglich waren in diesem
Fall ebenfalls sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt worden. Der 37-Jährige
wurde am Folgetag von Beamten der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt
verbracht. Für einen weiteren türkischen Reisenden, einen 51-jährigen Mann,
endete die Fahrt mit demselben Zug ebenfalls in Freilassing. Gegen ihn lag eine
Ausschreibung der Landesoberbehörde für Einwanderung (LEA) Berlin zur Festnahme
aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes vor.
Der Mann war erst im September diesen Jahres aus Deutschland in die Türkei unter
anderem wegen Betruges und anderer Delikte ausgewiesen worden. Zugleich war
gegen ihn ein einjähriges Einreiseverbot verhängt worden. Wegen seiner
versuchten Rückkehr nach Deutschland ermittelt die Bundespolizei wegen des
Tatverdachts der versuchten unerlaubten Einreise entgegen einer
Wiedereinreisesperre. Die Bundespolizei leitete die erforderlichen Maßnahmen
ein. Der 51-Jährige wurde am Dienstag mit einem Linienflug direkt in die Türkei
zurückgewiesen.
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in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.
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