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Köln (ots) - 147 Beschäftigte der Sicherheitsbranche wurden am gestrigen Abend
(17.11.2025) in Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung durch den Kölner ZOLL kontrolliert.
Um die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten von 53 angetroffenen Firmen zu
überprüfen, waren rund 70 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im
Einsatz.
Überprüft wurden:
- in Köln: 119 Angestellte von 39 Firmen
- in Bonn: 14 Angestellte von 7 Firmen
- im Rhein Sieg Kreis (Troisdorf, Hennef, Ruppichteroth, Eitorf):
14 Angestellte von 7 Firmen
"Die Befragung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ist nur der
Ein-stieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der
Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind oder nicht zu Unrecht
Sozialleistungen beziehen. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns,
macht nicht selten tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der
Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Sicherheitsfirmen notwendig", erläutert
Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Bei 18 angetroffen Sicherheitskräften in Köln liegen Anhaltspunkte vor, dass sie
von ihren Arbeitgebern nicht sofort zur Sozialversicherung gemeldet und somit
umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden. Dafür, dass ihnen weniger als der
gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, ergaben sich bei sieben befragten Personen
in Köln erste Hinweise.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug),
ergaben sich bei 14 Arbeitnehmern in Köln bereits konkrete
Anhaltspunkte.
- In 11 Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapier nicht
mitgeführt. (9 in Köln und 2 in Bonn)
Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Zusatzinformation:
Personen, die in dem Sicherheitsgewerbe tätig sind, sind gemäß § 2a Abs. 1 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet, ihren
Personal-ausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den
Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Weitere Informationen dazu
finden Sie auf www.zoll.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 - 111 74 537
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121251/6161358
OTS: Hauptzollamt Köln
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