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Bietingen (ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen eine
Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Mann konnte
seine Geldstrafe bezahlen und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Am Dienstagmittag (18. November 2025) haben Einsatzkräfte der
Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am
Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) bei der Einreise in das Bundesgebiet
kontrolliert. Gegen den 33-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Das Amtsgericht Böblingen hatte gegen den Mann
im Januar 2025 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben. Der Mann
konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bezahlen und damit
einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise
fortsetzen.
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Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
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