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Stendal (ots) - Am Samstag, den 29. November 2025 fuhr ein 41-Jähriger mit dem
ICE von Berlin nach Stendal, ohne einen erforderlichen Fahrschein vorweisen zu
können. Da der Verdacht einer Betrugsstraftat bestand, wurde die Bundespolizei
kontaktiert. Nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Stendal kontrollierte eine
hinzugerufene Streife der Bundespolizei um 08:50 Uhr den Deutschen. Bei der sich
anschließenden Überprüfung der personenbezogenen Daten im Informationssystem der
Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt nach dem Mann sucht.
Wegen Bedrohung verurteilte ihn das Amtsgericht Erfurt im Mai 2024 per
Strafbefehl zu 900 Euro Geldstrafe beziehungsweise zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen. Einen Teil des auferlegten Betrages beglich
der Verurteilte. Die vollständige Zahlung beziehungsweise der Strafantritt
blieben jedoch aus. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Erfurt Anfang
November 2025 jenen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Deutschen
den Haftbefehl, nahmen den Mann fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof.
Den haftabwendenden Betrag von 420 Euro konnte der Gesuchte erneut nicht
aufbringen und wurde nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht, um die vierzehn Tage Ersatzfreiheitsstrafe
anzutreten. Die ausschreibende Behörde erhielt Kenntnis von der Vollstreckung
des Haftbefehls. Darüber hinaus erhielt der Deutsche eine weitere Strafanzeige
wegen des Erschleichens von Leistungen.
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