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Kleve (ots) - Am Donnerstagnachmittag, 4. Dezember 2025, kontrollierte die
Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf
der Bundesautobahn 57 in Kleve einen 25-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung
der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass
der Mann mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz durch die Staatsanwaltschaft Regensburg gesucht wird. Der
Verurteilte konnte die ihm drohende zehntägige Haftstrafe abwenden, da er die
fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei in Kleve in Höhe von 1200 Euro
bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Rumäne seine
Reise fortsetzen.
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Uwe Eßelborn
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