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A73 Höhe Suhl (ots) - Kurze Tage - lange Nächte. In den Wintermonaten bleibt es
lang dunkel. Umso wichtiger ist eine helle und vor allem funktionstüchtige
Fahrzeugbeleuchtung. Am Freitagabend war eine junge Frau auf der A73 in Richtung
Coburg unterwegs - ohne Licht. Andere Verkehrsteilnehmer versuchten vergeblich,
die Frau durch Lichthupe und Warnblinkanlage darauf aufmerksam zu machen.
Nun kamen die Beamten der Autobahnpolizeistation Süd ins Spiel. Die Frau wurde
einer Fahrzeugkontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass das Licht
nicht defekt, sondern auf "Automatik" eingestellt war. Trotz der Einstellung
blieb das Fahrzeug dunkel. Nach einigen Versuchen und Umstellen der
Lichteinstellung ging sowohl das Abblendlicht als auch das Rücklicht. Dies
verdeutlicht, dass man sich als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht
ausschließlich auf die automatische Lichteinstellung am Fahrzeug verlassen
sollte. Ohne Licht sind Sie im Straßenverkehr schlecht oder gar nicht zu
erkennen. Dies bringt ein hohes Unfallrisiko mit sich.
Doch nicht nur die gewählte Lichteinstellung sollte vor Fahrtantritt geprüft
werden, sondern auch die Funktionstüchtigkeit aller Scheinwerfer. Das
Nichtbenutzen der Beleuchtung am Fahrzeug - obwohl die Sichtverhältnisse dies
erfordern - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld in
Höhe von 20,00 Euro geahndet werden.
Die Verkehrskontrolle und eventuell daraus resultierende Sanktionen lassen sich
verhindern, indem man vor Fahrtantritt alle Lichter am Auto überprüft.
So tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit aller bei. Seien Sie ein Vorbild und
fahren Sie mit Licht.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Autobahnpolizeiinspektion
Pressestelle
Natalie Meier
Telefon: 036601 70103
E-Mail: pressestelle.api@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/autobahnpolizeiinspektion/index.
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Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/126726/6174340
OTS: Autobahnpolizeiinspektion
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