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Frankfurt am Main (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft,
des Zollfahndungsamts und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
vom 12.12.2025
Die Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen stießen bei einer gestern
stattgefundenen zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden auf insgesamt 11.276
Diamanten, die er in seinem Gepäck mit sich führte. Die Edelsteine fielen zuvor
im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle auf. Die Bundespolizei nahm diese
daraufhin in Verwahrung und informierte den Zoll über den Fund.
Der aus Angola reisende Mann hatte die Rohdiamanten im doppelten Boden seines
Handgepäckkoffers in zwei Tüten versteckt ohne diese vorschriftsgemäß gegenüber
dem Zoll bei der Einreise anzumelden. Zudem konnte er das zwingend erforderliche
Begleitzertifikat für Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht
vorweisen. Das Zertifikat bestätigt, dass es sich bei den eingeführten
Edelsteinen nicht um sogenannte "Blutdiamanten" handelt.
Die hinzugerufenen Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts Frankfurt am
Main übernahmen die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am
Main und nahmen den 53-jährigen Mann fest. Die Einsatzkräfte stellten die
Rohdiamanten sicher und zählten diese händisch.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt
am Main vorgeführt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main Untersuchungshaft anordnete.
Er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht
verantworten. Zudem wird ihm die Hinterziehung von Einfuhrabgaben für die
geschmuggelten Rohdiamanten vorgeworfen. Der hierbei entstandene Steuerschaden
kann endgültig nach entsprechender gutachterlicher Beurteilung der Edelsteine
festgestellt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat Hintergrundinformationen
In den 1990er Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen
Kontinent geführten Bürgerkriege insbesondere durch illegal geschürfte Diamanten
finanziert wurden (sogenannte "Blutdiamanten"). Um den illegalen Handel mit
Diamanten zu unterbinden und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere
Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika auf ein internationales
Zertifikationssystem für den Diamantenhandel. Die Regelungen des sogenannten
Kimberley-Prozesses sind seit 2002 in Kraft. Inzwischen nehmen hieran mehr als
50 Staaten bzw. Staatengemeinschaften wie die Europäische Union, aber auch
Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Die Ein- oder
Ausfuhr von Rohdiamanten ist daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen
möglich.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rohdiamanten zulässig? Die
Einfuhr von Rohdiamanten ist nur zulässig aus Staaten, die am Kimberley-Prozess
teilnehmen und wenn die Sendung von einem gültigen Zertifikat begleitet wird und
sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle verschlossenen
Behältnis befinden.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: mailto:presse@zfaf.bund.de
http://www.zoll.de
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