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Würzburg (ots) - Unruhestifter im Würzburger Hauptbahnhof leistet Widerstand.
Am Montagabend (15. Dezember) hielt sich ein 28-jähriger Algerier trotz
bestehenden Hausverbots in einem Geschäft im Würzburger Hauptbahnhof auf. Die
alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei forderten den Mann auf, das
Ladengeschäft zu verlassen und sich auszuweisen. Mit den Maßnahmen war er nicht
einverstanden, beleidigte die Beamten und wehrte sich intensiv gegen die
Maßnahmen der Bundespolizisten. Er wurde gefesselt und zur Dienststelle
verbracht. Bei einer Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein
Tierabwehrspray auf, welches aufgrund des bestehenden Mitführverbots von
gefährlichen Gegenständen sichergestellt wurde. Nach Beendigung der
polizeilichen Maßnahmen konnte der Algerier die Dienststelle wieder verlassen.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts der Beleidigung,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch. Darüber muss er mit
einem Zwangsgeld aufgrund des Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung rechnen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Würzburg auf das
temporäre Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Würzburger Hauptbahnhof
bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr hin. Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot
sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der
Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung. Zudem
informieren Plakate im Würzburger Hauptbahnhof über das Mitführverbot.
Rückfragen bitte an:
Nora Zeidler
Bundespolizeiinspektion Würzburg
Bahnhofplatz 2 - 97070 Würzburg
E-Mail: bpoli.wuerzburg.presse@polizei.bund.de
Tel.: 0931 32259-1061
Die Bundespolizeiinspektion Würzburg ist eine von fünfzehn
Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion München. Ihr
örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf ganz Unterfranken
und Teile Oberfrankens. Der Inspektion Würzburg angegliedert sind die
Bundespolizeireviere Aschaffenburg und Bamberg. Die Kernkompetenzen
der Bundespolizeiinspektion Würzburg liegen in der Gewährleistung der
Sicherheit der Benutzer der Bahn und der Bahnanlagen, sowie in der
Fahndung auf Bahnanlagen zur Bekämpfung der unerlaubten Migration.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6180587
OTS: Bundespolizeidirektion München
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